Rundfunkverteilanlage WHO: Aufhebung des Anschluss- und Benutzungszwangs
Meldung vom 29.07.2022
Der Anschluss- und Benutzungszwang der Rundfunkverteilanlage auf Waldhäuser-Ost wird zum 31.Dezember 2022 aufgehoben. Das hat der Gemeinderat beschlossen. Die dortigen Haushalte sind ab 1. Januar 2023 nicht mehr verpflichtet, die Anlage zu nutzen. Die Universitätsstadt Tübingen bietet jedoch bis auf Weiteres eine freiwillige Weiternutzung des Rundfunk- und Fernsehsignals an.
Wie lange die Rundfunkverteilanlage zukünftig weiterbetrieben wird, steht noch nicht fest. Das hängt maßgeblich davon ab, wie viele Nutzer_innen die Signalanlage künftig überhaupt noch in Anspruch nehmen wollen und wie lange die Anlage technisch noch funktionsfähig ist. Sie ist technisch veraltet, störanfällig und nicht wirtschaftlich sanierbar. Außerdem kann die Signalstärke nicht optimiert werden.
Trotzdem soll die Anlage bei Bedarf vorerst erhalten bleiben. Der Preis beläuft sich auf 9,29 Euro im Monat (brutto). Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Sofern keine Kündigung erfolgt, wird einmal pro Jahr direkt mit den Haushalten abgerechnet. Die Stadtverwaltung hat allen betroffenen Haushalten ein Informationsschreiben und einen Nutzungsvertrag zugeschickt.
Wer die Rundfunkverteileranlage weiterhin nutzen möchte, muss den Nutzungsvertrag ausgefüllt und unterzeichnet bis zum 31. Oktober 2022 zurücksenden an:
Universitätsstadt Tübingen
Fachbereich Tiefbau
Fachabteilung Erschließungsrecht
Heike Lang
Postfach 2540
72015 Tübingen