Freier Eintritt zu Bildungs- und Kulturangeboten
Erwachsene Tübinger Bürgerinnen und Bürger mit Schwerbehinderung (Grad der Behinderung 50 Prozent oder mit Merkzeichen B) und geringem Einkommen (KreisBonusCard) sowie deren Assistenzpersonen haben freien Eintritt zu Veranstaltungen und Kursen zahlreicher städtisch geförderter Bildungs- und Kulturanbieter.
Der freie Eintritt gilt für Angebote der folgenden Kultur- und Bildungsträger, die nicht mehr als 200 Euro kosten (Stand: März 2019):
- BachChor Tübingen e.V.
- d.a.i. Deutsch-Amerikanisches Institut Tübingen
- ICFA Deutsch-Französisches Kulturinstitut Tübingen e.V.
- InzTanz Internationales Zentrum für Tanz
- Familien-Bildungsstätte Tübingen e.V.
- Hölderlingesellschaft / Hölderlinmuseum
- Jazzclub Tübingen e.V.
- LTT Landestheater Tübingen
- Musikverein Bühl e.V.
- Musikverein Derendingen e.V.
- Musikverein Hagelloch e.V.
- Musikverein Hirschau e.V.
- Musikverein Lustnau e.V.
- Musikverein Pfrondorf e.V.
- Musikverein Weilheim e.V.
- Shedhalle Tübingen e.V.
- Stadtmuseum Tübingen
- Tübinger Musikschule
- Winzerkapelle „Harmonie“ Unterjesingen e.V.
- Volkshochschule Tübingen e.V.
- Vorstadttheater / Tübinger Puppenbühne e.V.
- Zentrum für Tanz, Therapie und Gestaltung e.V.
- Zimmertheater Tübingen