Oberbürgermeisterwahl: Wichtige Daten und Informationen zur Briefwahl
Meldung vom 23.09.2022
Die Oberbürgermeisterwahl in Tübingen findet am Sonntag, 23. Oktober 2022, statt. Erhält bei dieser Wahl keiner der Kandidatinnen und Kandidaten eine absolute Mehrheit, findet am Sonntag, 13. November 2022, eine Neuwahl statt, bei der auch neue Bewerberinnen und Bewerber zugelassen sind.
Bewerbungsschluss für die Oberbürgermeisterwahl ist am Montag, 26. September 2022, um 18 Uhr. Am Dienstag, 27. September 2022, entscheidet der Gemeindewahlausschuss über die Zulässigkeit der eingegangenen Bewerbungen. Bei zeitgleich eingegangenen Bewerbungen entscheidet er zudem über die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel. Erst nach der Sitzung des Gemeindewahlausschusses können die Stimmzettel gedruckt und Briefwahlunterlagen ausgegeben werden.
Die Wahlbenachrichtigungen werden den etwa 69.000 Wahlberechtigten ab sofort zugestellt. Mit der Wahlbenachrichtigung kann man online, schriftlich oder persönlich Briefwahl beantragen. Wer bis einschließlich Sonntag, 2. Oktober 2022, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann bei der Stadtverwaltung unter Telefon 07071 204-1600 nachfragen.
Wer bereits jetzt Briefwahlunterlagen beantragen möchte, kann dies wie folgt tun:
- schriftlich mit der Wahlbenachrichtigung
- online beantragen (dazu ist die Wahlbenachrichtigung erforderlich)
- per Quick Response (QR-Code)
- Mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code kann mit mobilen Endgeräten ein Antrag aufgerufen werden, der nur noch um das Geburtsdatum ergänzt werden muss.
- per E-Mail an wahlentuebingen.de
Anzugeben sind dabei neben dem Namen und der vollständigen Anschrift auch das Ausstellungsdatum des Personalausweises oder Reisepasses. Bei einer von der Wohnanschrift abweichenden Versandadresse ist anzugeben, ob die Briefwahlunterlagen bei einer möglichen Neuwahl auch an die genannte Anschrift gesendet werden sollen.