Mehr Platz für Radfahrende auf der Neckarbrücke und in der Mühlstraße
Meldung vom 12.09.2022
Auf der Neckarbrücke und in der Mühlstraße gilt seit April 2022 eine neue Verkehrsführung: Für Radfahrende steht auf der Mitte der Neckarbrücke ein Zweirichtungsradweg mit einer Breite von zwei Metern pro Richtung zur Verfügung. Die Mühlstraße ist für den motorisierten Individualverkehr gesperrt. Dort dürfen außer Radfahrenden nur noch Busse, Taxis, Mofas, S-Pedelecs und Lieferverkehr fahren.
Autos fahren gemeinsam mit dem Bus auf dem rechten Fahrstreifen der Neckarbrücke und dürfen nur nach rechts in die Gartenstraße abbiegen bzw. von der Gartenstraße aus nicht in die Mühlstraße abbiegen. Autofahrende, die unberechtigterweise durch die Mühlstraße fahren, müssen mit einem Verwarngeld in Höhe von 50 Euro rechnen.
Wer mit dem Auto über den Neckar nach Norden will, muss über Lustnau oder durch den Schlossbergtunnel fahren. Diese Verkehrsführung gilt zunächst für die Dauer der Sperrung der Steinlachbrücke, die derzeit neu gebaut wird. Dann soll der Gemeinderat entscheiden, ob die neue Verkehrsführung dauerhaft bestehen bleiben soll.