Heizkesseltausch

Mollige Wärme, ohne bei der Heizkostenabrechnung ins Schwitzen zu kommen? Dann ist es Zeit für einen Heizkesselaustausch. Sowohl für die Beratung als auch für den Austausch gibt es oft finanzielle Unterstützung.

  • Im Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetze bis zu 50 Prozent gefördert. Wurde die Sanierungsmaßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorgeschlagen, ist ein zusätzlicher Förderbonus von fünf Prozent möglich. Für Abwicklung und Auszahlung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Weitere Informationen: BAFA – Anlagen zur Wärmerzeugung
  • Eine Vor-Ort-Beratung mit Beratungsbericht und individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) werden vom BAFA mit 80 Prozent (maximal 1.700 Euro) gefördert. Weitere Informationen: BAFA – Energieberatung
  • Die Verbraucherzentrale bietet mit einer Zuzahlung von 30 Euro einen Heiz-Check und einen „Eignungs-Check Heizung“ an. Dabei wird die Anlage geprüft und Sie erhalten einen Kurzbericht mit Ergebnissen des Checks sowie Handlungsempfehlungen. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Weitere Informationen: Verbraucherzentrale – Energieberatungen
  • Auch die Stadtwerke Tübingen (swt) haben diverse Förderprogramme zum Heizungsaustausch für Gaskessel, Blockheizkraftwerke, Wärmepumpen und Fernwärme. Weitere Informationen: swt – Förderprogramme

Alternative: steuerliche Absetzbarkeit von bis zu 20 Prozent der Kosten für Maßnahmen zur energetischen Sanierung (gemäß ESanMV i.V.m. § 35c EStG). Die steuerliche Ermäßigung kann nicht mit der Inanspruchnahme von anderen Fördermitteln kumuliert werden. Eine ausführliche Erläuterung gibt es unter Steuerbonus bei Sanierung.