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Abweichung, Ausnahme und Befreiung (AAB-Antrag)

Ist für ein Bauvorhaben eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von
öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlich und wird dies nicht bereits im
Verfahren (z.B. wie im Baugenehmigungsverfahren) von der Baurechtsbehörde
geprüft, ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

Im Rahmen des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens ist beim Fachbereich Baurecht parallel zum Verfahren ein separater Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung (AAB-Antrag) zu stellen. Dieser wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren im Rahmen der Entscheidung beschieden.

Planen Sie ein verfahrensfreies Vorhaben, welches jedoch Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften bedarf, ist beim
Fachbereich Baurecht ein Antrag auf Bauvorbescheid zu stellen. In diesem Antrag auf Bauvorbescheid sind Einzelfragen zu formulieren. Diese Einzelfragen müssen die erforderlichen Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen konkret benennen und mit Ja/Nein zu beantworten sein.

Unterlagen:

Einreichen des Digitalen Antrags

Gem. § 56 Abs. 6 LBO sind der Antrag und die Bauvorlagen in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Für Sie bedeutet dies, dass Sie Ihre Bauanträge nun auch digital bei uns einreichen können. Hierzu wird in den kommenden Monaten auf unserer Homepage ein Antragsassistent für Sie eingerichtet.

Wenn Sie bereits heute einen digitalen Bauantrag stellen möchten, können Sie uns Ihren Bauantrag inkl. aller Bauvorlagen gerne an baurecht.antrag@tuebingen.de senden. 

Bitte beachten Sie hierzu folgendes:

1. Zur besseren Übersicht übersenden Sie uns bitte nicht eine zusammenhängende pdf-Datei, sondern unterteilen Sie diese wie folgt:

  • Formulare: Antrag Abweichung, Ausnahme, Befreiung (AAA-Antrag), zusätzlich zum Bauantrag erforderliche Anträge, Baubeschreibungen, Berechnungen
  • Übersichtsplan (Lageplan), Maßstab 1:500 
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte etc.)
  • Sonstiges (Brandschutzkonzepte, etwaige Gutachten, Fotos etc.)

2. Wir benötigen derzeit von Ihnen zusätzlich zu den digitalen Bauantragsunterlagen noch 3 Ausfertigungen Ihres Antrags in Papierform. Bitte senden Sie diese Planhefte unter Angabe des Baugrundstücks (Adresse und/oder Flurstücksnummer mit Gemarkung) parallel wie gewohnt an Universitätsstadt Tübingen, Fachbereich Baurecht, Brunnenstraße 3, 72074 Tübingen. Gerne nehmen wir die 3 Fertigungen in Papierform auch zu unseren Öffnungszeiten in unserem Service-Center persönlich entgegen. 

Einreichen des Antrags in Papierform (schriftlich)

Selbstverständlich nehmen wir Ihren Bauantrag auch weiterhin schriftlich in Papierform entgegen.

Bitte beachten Sie hierzu folgendes:

 1. Die Baurechtsbehörde der Universitätsstadt Tübingen führt die Anhörung der am Verfahren zu beteiligenden Stellen auf elektronischem Weg durch. Auf Grund dessen benötigen wir den eingereichten Bauantrag und die Bauvorlagen auch in elektronischer Form.

Bitte senden Sie uns sämtliche Bauvorlagen (Anträge, Baubeschreibungen, Lageplan, Bauzeichnungen, Berechnungen, etwaige Gutachten, etc.) zusätzlich in elektronischer Form (pdf) unter Nennung des Baugrundstücks (Adresse und/oder Flurstücksnummer mit Gemarkung) an baurecht.antrag@tuebingen.de.

2. Zur besseren Übersicht übersenden Sie uns bitte nicht eine zusammenhängende pdf-Datei, sondern unterteilen Sie diese wie folgt:

  • Formulare: Antrag Abweichung, Ausnahme, Befreiung (AAA-Antrag), zusätzlich zum Bauantrag erforderliche Anträge, Baubeschreibungen, Berechnungen.
  • Übersichtsplan (Lageplan), Maßstab 1:500
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte etc.)
  • Sonstiges (Brandschutzkonzepte, etwaige Gutachten, Fotos etc.)

Bitte beachten Sie, dass die Antragsbearbeitung erst erfolgen kann, wenn die Bauvorlagen entsprechend des o.g. auch vollständig in elektronischer Form vorliegen. 

Formulare und Merkblätter:

Kosten:

  • Je Befreiung 100 bis 50.000 Euro (Berechnung gemäß Gebührensatzung der
    Universitätsstadt Tübingen)
  • Je Ausnahme oder Abweichung 100 bis 5.000 Euro (Berechnung gemäß Gebührensatzung der Universitätsstadt Tübingen)
  • Grundgebühr für selbstständigen Antrag 100 Euro, bei Einreichung einer Bauvoranfrage i.d.R. 150 Euro Mindestgebühr
  • Für die Erhebung von Angrenzer- bzw. Nachbardaten fallen Gebühren i.H.v. 20 Euro je Angrenzer bzw. Nachbar an.

Rechtsgrundlage:

Landesbauordnung

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Svenja Saile
Telefon 07071 204-2283
E-Mail svenja.saile@tuebingen.de
Zuständigkeit: Neue Anträge
Fabian Haug
Telefon 07071 204-2570
E-Mail fabian.haug@tuebingen.de
Zuständigkeit: Neue Anträge
Angelika Amann
Telefon 07071 204-2396
E-Mail angelika.amann@tuebingen.de
Zuständigkeit: Laufendes Verfahren, Bezirk Nord
Sigrun Riegger
Telefon 07071 204-2399
E-Mail sigrun.riegger@tuebingen.de
Zuständigkeit: Laufendes Verfahren, Bezirk Nord
Julia Bölzle
Telefon 07071 204-2564
E-Mail julia.boelzle@tuebingen.de
Zuständigkeit: Laufendes Verfahren, Bezirk Nord
Cornelia Horrer
Telefon 07071 204-2458
E-Mail cornelia.horrer@tuebingen.de
Zuständigkeit: Laufendes Verfahren, Bezirk Süd
Annett Kamenik
Telefon 07071 204-2723
E-Mail annett.kamenik@tuebingen.de
Zuständigkeit: Laufendes Verfahren, Bezirk Süd