Anmeldung in Tübingen
Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Tübingen ziehen, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz in Tübingen anmelden.
Ablauf:
Die Anmeldung muss persönlich erfolgen. Für die Anmeldung müssen Sie bei der Meldebehörde den Meldeschein ausfüllen und unterschreiben.
Familienangehörige oder Lebenspartner, die in derselben Wohnung wohnen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Unterlagen:
Die Meldebehörde benötigt von Ihnen weitere Unterlagen. Dies sind:
- gültiger Personalausweis,
- gültiger Pass oder Passersatzpapier
- bei einem gemeinsamen Meldeschein: Personalausweise oder Pässe aller Familienangehörigen
- Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.
Zusätzlich sind bei der Anmeldung weitere Unterlagen vorzulegen:
- Wohnungsgeberbescheinigung
- bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer:
Wohnungsgeberbescheinigung als Eigenklärung und Nachweis der Eigentümereigenschaft
Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift Ihrer Ausweisdokumente aktualisieren lassen, wenn Sie sich persönlich anmelden.
Info bei Wiederzuzug nach Tübingen:
Hinweis für Rückkehrer_innen zur Oberbürgermeisterwahl
Für die Oberbürgermeisterwahl gibt es als Besonderheit die sogenannte „Rückkehrer-Regelung“. Es handelt sich dabei um eine Ausnahme von der dreimonatigen Mindestwohndauer für Wahlberechtigte. Wer nach dem 23. Juli wieder nach Tübingen zugezogen ist und in den drei Jahren davor schon einmal das Wahlrecht in Tübingen besaß, ist von der Wartezeit befreit und kann auf Antrag sofort ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Der Antrag kann bis zum 2. Oktober oder bei späterem Zuzug unverzüglich gestellt werden. Die Anmeldung bei der Meldebehörde muss erfolgt sein.Die Anmeldung ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Erhalten Sie vor Ablauf der o.g. Frist über die Online-Terminvereinbarung keinen Termin zur Anmeldung in Tübingen, können Sie per E-Mail oder telefonisch
- beim Bürgerbüro Stadtmitte, buergeramt@tuebingen.de , Telefon 07071/204-204-0
- beim Bürgerbüro Lustnau, rathaus-lustnau@tuebingen.de , Telefon 07071/204-1260
- beim Bürgerbüro Derendingen, rathaus-derendingen@tuebingen.de , 07071/204-1308 und
- bei den Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bebenhausen, Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen und Weilheim
um einen dringenden Termin anfragen. Geben Sie bitte als Grund für die Dringlichkeit den Wiederzuzug an.
Formulare und weitere Informationen gibt es im Wahlbüro und bei den Bürgerbüros und bei den Verwaltungsstellen oder im Internet unter www.tuebingen.de/wahlen.
Formulare und Merkblätter:
- Wohnungsgeberbestätigung
- Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben für meldepflichtige Personen
Frist:
Sie müssen sich innerhalb zwei Wochen nach Bezug der Wohnung bei der Meldebehörde anmelden. Wird diese Frist nicht eingehalten, droht eine Geldbuße.
Kosten:
keine
Sonstiges:
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigungen der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.
Einzug als Wohnungsgeber bestätigen (Wohnungsgeberbestätigung)
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Durchführung dieses Antrags den neuen Personalausweis (nPA) sowie ein kartenlesefähiges Gerät und die Anwendung AusweisApp2 benötigen (Mehr Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie unter www.ausweisapp.bund.de).
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Info für Geflüchtete aus der Ukraine: Terminvereinbarung zur Anmeldung bei der Meldebehörde
Menschen, die aus der Ukraine nach Tübingen geflüchtet sind, müssen sich vor Ort anmelden und dazu persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen. Das ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Hierfür gibt es zwei Wege:
- über die Online-Terminvereinbarung
- Ist ein zeitnaher Termin dringend erforderlich, kann man sich telefonisch unter 07071 204-0 oder per E-Mail an buergeramt@tuebingen.de an das Bürgeramt wenden.
Beim Termin vorzulegen sind
- der Pass (möglichst der internationale Pass mit Angaben in lateinischen Buchstaben),
- Personenstandsurkunden (falls vorhanden; möglichst ins Deutsche oder Englische übersetzt),
- eine Wohnungsgeberbescheinigung.
Rechtsgrundlage:
- § 15 Meldegesetz (MG) (An- und Abmeldung)
- § 18 Meldegesetz (MG) (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht)
- § 20 Meldegesetz (MG) (Sonstige Pflichten)
Seit 1. November 2015:
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) (Anmeldung, Abmeldung)
- § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht)
Zuständig:
- Bürgerbüro Stadtmitte Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Besuch:
Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro Lustnau Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Besuch:
Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro Derendingen Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Besuch:
Online-Terminvereinbarung
sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bebenhausen, Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.