Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am Freiwilligen Sozialen Jahr
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am Freiwilligen Soziale Jahr (FSJ) erhalten. Die Einreise muss grundsätzlich mit einem Visum erfolgen. Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika benötigen für die Einreise kein Visum.
Das FSJ kann für eine Dauer von sechs bis 18 Monaten geleistet werden, wobei die Regelzeit zwölf Monate beträgt. Normalerweise beginnt es am 1. August oder am 1. September.
Weitere Informationen bietet die Internetseite des Arbeitskreises Freiwilliges Soziales Jahr in Baden-Württemberg der LAG Jugendsozialarbeit.
Voraussetzung:
- Anmeldung mit Hauptwohnung
- Reisepass
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Vertrag mit einer Einrichtung über die Aufnahme des Freiwilligen Sozialen Jahres
- Nachweis über Sicherung des Lebensunterhalts
- Krankenversicherungsschutz
Ablauf:
Vor Ablauf des Visums müssen Sie die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragen. Bei Einreise ohne Visum muss der Antrag vgestellt werden, bevor Sie die Tätigkeit beginnen.
Unterlagen:
Nachweis der oben genannten Voraussetzungen.
Formulare und Merkblätter:
Frist:
Bewerbungen sind in der Regel laufend möglich.
Kosten:
- Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: 100 Euro
- Aufenthaltserlaubnis über ein Jahr: 110 Euro
- Verlängerung bis zu drei Monaten: 65 Euro
- Verlängerung von mehr als drei Monaten: 80 Euro
Rechtsgrundlage:
Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten
Zuständig:
- Ausländeramt Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Besuch:
Online-Terminvereinbarung
- Vor der Einreise: die zuständige deutsche Auslandsvertretung
- Die Trägerorganisation, bei der Sie gerne tätig sein möchten