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Mietspiegel

Wer wissen möchte, ob die Miete für eine bestimmte Wohnung angemessen ist oder wie viel Miete er für eine Wohnung verlangen kann, der kann im Tübinger Mietspiegel nachschlagen.

Der Mietspiegel ist eine amtliche Auskunft über das allgemeine Mietpreisgefüge in Tübingen. Er wurde im Auftrag der Universitätsstadt Tübingen in Zusammenarbeit mit der Mietspiegelkommission erstellt. Grundlage war eine repräsentative Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen in Tübingen. Der Mietspiegel wurde von der Universitätsstadt Tübingen anerkannt. Er ist ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne von § 558d BGB und gilt ab dem 1. Oktober 2020 grundsätzlich für zwei Jahre (30. September 2022). Nach diesem Zeitraum muss er an die Marktentwicklung angepasst / fortgeschrieben werden.

Der Mietspiegel kann auf dieser Seite kostenlos heruntergeladen werden. Gegen eine Schutzgebühr von drei Euro ist das gedruckte Exemplar auch bei der Universitätsstadt Tübingen, Fachabteilung Wertermittlung und Bodenordnung erhältlich.

Unterlagen:

Zum Herunterladen und nachlesen
Mietspiegel

Online-Rechner
Ortsübliche Miete ermitteln

Kosten:

Das gedruckte Exemplar des Mietspiegels ist für drei Euro erhältlich.

Sonstiges:

Eine kostenlose Einsicht in den MIetspiegel ist nach telefonischer Voranmeldung im Technischen Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten möglich.

Zuständig:

Beratung für ihre Mitglieder bieten:

Haus & Grund Tübingen
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Tübingen e. V.
Pulvermühlstraße 5
72070 Tübingen
Tel 07071 78269
www.hausundgrund-tuebingen.de

Deutscher Mieterbund Reutlingen-Tübingen e. V.
Beratungsstelle Tübingen
Katharinenstraße 18 (Volkshochschule Tübingen, 1. Obergeschoss, Raum 115)
72072 Tübingen
Tel 07121 44611
www.mieterbund-rt-tue.de