Projektförderung Freie Darstellende Künste
Ab dem 1. Januar 2022 gilt für die Förderung der Freien Darstellenden Künste ein neues Verfahren. Künftig gibt es im Bereich der Projektförderung die Förderlinien:
- Einzelproduktionsförderung
- Aufführungsförderung
Gefördert werden Produktionen und Aufführungen, zum Beispiel in den Genres Sprechtheater, Musiktheater, Tanztheater und Zeitgenössischer Tanz, Kinder- und Jugendtheater, Objekt- und Figurentheater, Zeitgenössischer Zirkus und Performance sowie genreübergreifende Formen.
Details entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Merkblatt.
Ablauf:
Bitte füllen Sie den Antrag auf Einzelproduktions- oder Aufführungsförderung digital aus. Mit dem Antrag auf Einzelproduktionsförderung ist ein Kosten- und Finanzierungsplan abzugeben. Die Excel-Vorlage hierzu finden Sie auf dieser Seite. Bitte füllen Sie die linke Spalte (Antrag) aus und reichen den Antrag und die geforderten Unterlagen auf dem Postweg ein.
Allgemeiner Hinweis:
Die Projektmittel für die Einzelproduktions- und Aufführungsförderung des Fachbereichs Kunst und Kultur der Universitätsstadt Tübingen werden auf Grundlage der Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse im Bereich Kunst und Kultur vergeben.
Die Förderrichtlinien, die Sie aktuell unter www.tuebingen.de/kulturfoerderung abrufen können, sind hinsichtlich der Neuregelung für die Freien Darstellenden Künste noch nicht aktualisiert. Bis auf Weiteres gelten daher die in diesem Merkblatt beschriebenen Verfahren. Alle anderen in den Förderrichtlinien beschriebenen Verfahren bleiben unverändert.
Formulare und Merkblätter:
- Projektzuschuss Kultur, Kosten- und Finanzierungsplan
- Merkblatt für Einzelproduktionsförderung Freie Darstellende Künste
- Antrag auf Einzelproduktionsförderung Freie Darstellende Künste
- Mittelabruf Einzelproduktionsförderung Freie Darstellende Künste
- Merkblatt für Aufführungsförderung Freie Darstellende Künste
- Antrag auf Aufführungsförderung Freie Darstellende Künste