Regelungen für E-Scooter in Tübingen
Meldung vom 27.05.2022
Seit Frühjahr 2022 stehen in Tübingen E-Scooter der Anbieter Zeus, Tier und Bolt zur Verfügung. Nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sind die Scooter für den Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge. Sie können im Rahmen der geltenden Vorschriften im gesamten öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden.
In Fußgängerzonen und Parkanlagen sind die E-Scooter verboten, dort dürfen sie weder benutzt noch abgestellt werden. Auch Rettungswege und Einfahrten müssen frei von Scootern bleiben, ebenso Bushaltestellen, Brücken, Schulgelände und Natur- oder Landschaftsschutzgebiete. Die Betreiber sind dafür verantwortlich, dass diese Regelungen eingehalten werden.
Jeder Betreiber darf maximal 200 E-Scooter im Stadtgebiet aufstellen. Im Umkreis von 100 Metern dürfen es maximal fünf E-Scooter pro Anbieter sein. Wer Fragen zum neuen Angebot hat oder sich beschweren möchte, kann sich direkt an die Anbieter wenden:
Bolt
E-Mail tuebingen-micromobilitybolt.eu
Tier
E-Mail supporttier.app
Telefon 030 56838651 (Montag bis Sonntag 8 bis 20 Uhr)
Zeus
E-Mail supportzeusscooters.com
Telefon 0156 78448898