Anschlussplätze für Kinder ab drei Jahren
In Einrichtungen ohne altersgemischte Gruppen müssen die Krippenkinder für den Anschluss-Kindergartenplatz nach dem dritten Geburtstag angemeldet werden. Soll das Kind in derselben Einrichtung verbleiben, kann die Einrichtungsleitung diesen Wunsch in die Anmeldeliste eintragen. Ist ein Einrichtungswechsel gewünscht oder erforderlich, müssen die Eltern das Kind bei der ZAK für den Kindergartenplatz erneut schriftlich anmelden.