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Das Statistische Bundesamt, als verantwortliche Stelle für den Zensus 2022, nimmt den Schutz Ihrer Privat-und Persönlichkeitssphäre ernst und beachtet die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Daher legen wir höchstes Augenmerk auf Sicherheitsvorkehrungen bei der Erhebung des Zensus 2022, die den Schutz Ihrer Daten garantieren.
Datenschutz und Informationssicherheit
Datenschutz und Informationssicherheit sind an den Anforderungen der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ausgerichtet. Die verstärkte öffentliche Wahrnehmung, die mit der Einführung der DS-GVO einhergegangen ist, wirkt sich auch auf den Zensus 2022 aus. Um ein angemessenes Sicherheitsniveau zu erreichen, setzt das Statistische Bundesamt die Sicherheitsanforderungen nach der Methodik des IT-Grundschutzes um. In Fragen des Datenschutzes und der Informationssicherheit wird zusätzlich zu den behördlich geforderten Umsetzungen auf sachkundige Beratung zurückgegriffen: Das Gesamtprojekt Zensus 2022 wird sowohl von der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz – dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit – als auch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik begleitet. Da zudem der Zensus 2022 eine Gemeinschaftsaufgabe der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder ist, sind auch im statistischen Verbund die Vorgaben der DS-GVO Bestandteil der Zusammenarbeit.
Die erhobenen Daten werden durch bauliche, technische und organisatorische Zugangsbeschränkungen in den Rechenzentren der statistischen Ämter gesichert. Außerdem werden Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit getroffen, die insbesondere Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Daten gewährleisten. Bei der Nutzung allgemein zugänglicher Netze werden dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren angewendet.
Gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder nach Art. 26 DS-GVO
Zur Durchführung des Zensus haben die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder eine Vereinbarung zu den Betroffenenrechten auf Grundlage des Art. 26 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) getroffen. Darin ist die Sicherstellung der Betroffenenrechte nach Art. 15 bis 21 DS-GVO für den Zensus 2022 geregelt. Die Vereinbarung gilt für die nach dem Zensusvorbereitungsgesetz 2022 und dem Zensusgesetz 2022 erhobenen Daten. Betroffene Personen können ihre Rechte gegenüber allen Statistischen Ämtern geltend machen. Die Statistischen Ämter der Länder beantworten Anfragen zu den in ihrer Zuständigkeit erhobenen Daten. Das Statistische Bundesamt beantwortet Anfragen hinsichtlich der Datenverarbeitung im Statistischen Bundesamt. Basis der Gewährleistung der Betroffenenrechte ist die Ausgabe der Informationen aus der zentralen IT-Infrastruktur.
Ihre Rechte & Kontakt
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegenüber uns bei Vorliegen der Voraussetzungen die folgenden Rechte auf:
Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO
Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO
Löschung nach Artikel 17 DS-GVO
Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO
Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Artikel 21 DS-GVO
Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO.
Um einen Antrag hinsichtlich Ihrer Rechte als betroffene Person nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder zu stellen, melden Sie sich bitte beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg.