Ausländeramt
Sämtliche ausländerrechtlichen Belange der Einwohner von Tübingen werden hier bearbeitet. Die Stadtverwaltung Rottenburg ist für die Einwohner von Rottenburg zuständig, das Landratsamt Tübingen für die Einwohner der übrigen Kreisgemeinden. 
So erreichen Sie uns
Universitätsstadt Tübingen
Ausländeramt
Schmiedtorstraße 4
72070 
Tübingen
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Postfach 2540
72015 
Tübingen
Telefon 07071 204-2553
Telefax 07071 204-42223
E-Mail auslaenderamt tuebingen.de
tuebingen.de
Öffnungszeiten
Mo, Mi, Do, Fr 7.30 bis 12.30 Uhr
Di 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung
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Zuständigkeiten und Ansprechpersonen
			Teamleitung		
						
			
			Buchstabe A-Fa		
						
			
			Buchstabe Fb-Ne		
						
					
			
			Buchstabe Nf-Z		
						
					
			Betreute Verfahren
- Arbeitsgenehmigung für ausländische Studierende
- Aufenthalt aus familiären Gründen
- Aufenthalt für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
- Aufenthalt für Studierende aus der EU
- Aufenthalt zum Sprachkurs
- Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung
- Aufenthalt zum Zweck des Studiums
- Aufenthaltserlaubnis für Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Au-pair-Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit
- Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am Freiwilligen Sozialen Jahr
- Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit“) - Aufenthaltsrechtliche Regelungen
- Besuchsaufenthalt
- Besuchsvisum – Einladung/ Verpflichtungserklärung
- Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung – beantragen
- Ehemalige deutsche Staatsangehörige
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Integrationskurse für Ausländer
- Niederlassungserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
- Schülerreisen/ Klassenfahrten innerhalb der Europäischen Union
