Lebenspartnerschaft – Umwandlung in eine Ehe beantragen
Unverheiratete, volljährige, gleichgeschlechtliche Partner, die nicht miteinander verwandt sind, konnten bis 30. September 2017 nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eine „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ begründen. Eine Lebenspartnerschaft kann auf Antrag der Lebenspartner in eine Ehe umgewandelt werden. Die notwendigen Unterlagen sind im Vorfeld einzureichen. Im Anschluss daran wird mit Ihnen ein Termin vereinbart. Zuständig ist, bei Wohnsitz in Tübingen, das Standesamt, die Bürgerbüros oder die Verwaltungsstellen der Ortsteile (Ausnahme Bebenhausen).
Seit 1. Oktober 2017 können keine Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Zu diesem Zeitpunkt ist das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft getreten. Informationen zur Eheschließung finden Sie unter Standesamtliche Trauungen.
Ablauf:
Die beabsichtigte Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe wird in der Regel von beiden Partnern persönlich angemeldet. Ist einer verhindert, kann der andere Partner die Umwandlung allein anmelden. Dazu muss dieser schriftlich bevollmächtigt werden.
Unterlagen:
In der Regel genügen folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sofern der Wohnsitz nicht Tübingen ist: erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes (nicht älter als vier Wochen bei der Anmeldung).
- Ist in Tübingen nur der Nebenwohnsitz angemeldet, so ist die erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes vorzulegen.
- beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister (neu ausgestellt) (Sofern Sie die Lebenspartnerschaft in Tübingen begründet haben, entfällt die Vorlage dieses Nachweises)
Formulare und Merkblätter:
- Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung
- Heiraten in Tübingen
- Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Datenschutz-Grundverordnung
Kosten:
Findet die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe beim Wohnsitzstandesamt innerhalb der Öffnungszeiten statt, fallen keine Gebühren an.
- Erfolgt die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe nicht beim Wohnsitzstandesamt, sondern bei einem anderen Standesamt, fallen dort dafür 30 Euro an.
- Für die Umwandlung von Lebenspartnerschaften an Samstagen: zusätzlich 60 Euro sowie ein Auslagenersatz (40 Euro)
- 12 Euro für jede Eheurkunde / beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister
Diese Gebühren gelten in Baden-Württemberg.
Rechtsgrundlage:
- § 20a Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- § 17a Personenstandsgesetz (PStG)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Zuständig:
sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.