Winterdienst
Damit öffentliche Gehwege, Straßen und Plätze im Winter von Schnee und Eis befreit sind, machen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Servicebetriebe (KST) ab 4 Uhr morgens an die Arbeit. Bereits eine Stunde vorher werden die Straßen auf ihre Glättegefahr kontrolliert. Insgesamt stehen den 94 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KST für den winterlichen Einsatz 18 Fahrzeuge zur Verfügung.
Fahrbahnen und Gehwege
Da nicht alle Tübinger Fahrbahnen und Gehwege gleichzeitig geräumt und gestreut werden können, werden die Straßen in Dringlichkeitsstufen eingeordnet und nacheinander abgearbeitet – wenn nötig und möglich, auch mehrfach am Tag: Zunächst räumen die Fahrer die Hauptdurchgangsstraßen und Klinikzufahrten. Danach kommen die Straßen mit Busverkehr und großem Gefälle an die Reihe, und als letztes sind die Wohnstraßen dran. Welche Straßen geräumt und gestreut werden, zeigt der Räum- und Streuplan. Gehwege, die zu keinem privaten Gebäude gehören, werden je nach Breite und Zugänglichkeit von den KST mit kleineren Räumfahrzeugen oder von Hand geräumt. In der Altstadt werden die wichtigsten Straßen und Plätze geräumt und gestreut.
Radwege
Für Radfahrende räumen und streuen die KST die Fahrrad-Hauptrouten. Welche Radwege von Schnee und Eis befreit werden, zeigt der Räumplan für den Radverkehr.
Rittweg
Der Rittweg nach Bebenhausen wird nicht den ganzen Winter gesperrt, sondern nur bei Eisglätte und Schnee. Er wird immer dann wieder geöffnet, wenn für ein bis zwei Wochen besseres Wetter vorhergesagt wird.
TüBus
Informationen über witterungsbedingte Störungen beim TüBus erhalten Fahrgäste unter der Hotline 07071 157-157 oder unter www.swtue.de/tuebus.
Räum- und Streupflicht für Bürgerinnen und Bürger
In Tübingen sind Geschäfts- und Privathaushalte verpflichtet, selbst zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Die Räum- und Streupflicht gilt für alle Gehwege, Fußwege, Staffeln und alle anderen Flächen mit öffentlichem Fußgängerverkehr, die an das Grundstück angrenzen. Auch Gehwege an Bushaltestellen ohne Wartehäuschen müssen von den Anwohnern geräumt und bestreut werden. Wenn auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden sind sowie in verkehrsberuhigten Bereichen sind die Anwohner verpflichtet, einen 1,5 Meter breiten Fahrbahn-Streifen für die Fußgänger zu räumen und zu streuen. Alle Flächen müssen werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- und Eisglätte auftritt, ist bei Bedarf wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21 Uhr.
Lagerplätze für Splitt
Um die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Streupflicht zu unterstützen, haben die KST
19 Lagerplätze für Splitt eingerichtet. Dort kann das Streumaterial kostenlos abgeholt werden. Alle Lagerplätze sind in einer Übersichtskarte eingezeichnet und vor Ort ausgeschildert.
Die meisten Splitthaufen liegen im Freien und werden im Laufe des Winters nicht mehr aufgefüllt. Deshalb sollte man sich rechtzeitig vor einer längeren Frostperiode mit ausreichend Streumaterial eindecken. Vor Wind und Wetter geschützt ist der Splitthaufen beim Bauhof im Schwärzlocher Täle entlang der Bahnlinie. Dort kann man bei jeder Witterung Splitt abholen. Diesen Vorrat füllen die KST so lange wie möglich nach.
Auftausalze oder andere umweltschädliche Stoffe dürfen nicht verwendet werden. Ihr Einsatz ist nur in Ausnahmen gestattet: zum Beispiel, wenn starke Glätte nicht auf andere Weise beseitigt werden kann. Die Räum- und Streupflicht ist in der Streupflichtsatzung festgelegt.
Pläne
Räum- und Streudienst KFZ-Verkehr
Räum- und Streudienst Radverkehr
Splitthaufen