Glasfaser-Erschließung des Gewerbegebiets Rittweg in Tübingen-Hirschau
Das Gewerbegebiet Rittweg in Hirschau bekommt Anschluss an zukunftsfähiges Internet. Den Zuschlag für Ausbau und Betrieb des Glasfasernetzes erhielt im Frühjahr 2020 eine Bietergemeinschaft, bestehend aus den Stadtwerken Tübingen und der TeleData GmbH. Bald werden die Firmen ans schnelle Internet angeschlossen sein. 1.400 Meter neue Glasfaserleitung bilden die Haupttrasse, weitere 520 Meter Glasfaserleitung kommen für die Hausanschlüsse dazu.
Finanziert wird der Ausbau unter anderem mit Mitteln der Bundesförderung Breitband und des Landes Baden-Württemberg. Die öffentliche Förderung war nötig geworden, nachdem sich vorher kein Telekommunikationsunternehmen bereiterklärt hatte, im Rittweg ein Glasfasernetz auf eigene Kosten auszubauen.
Ziel des Projekts
Durch den Ausbau des Glasfasernetzes erhalten die im Fördergebiet ansässigen Firmen Zugang zu einer symmetrischen Internetverbindung mit 1 GB/s im Up- wie im Download.
Projektfortschritt (Stand 11. April 2022)
Ende Februar 2021 und damit innerhalb des festgelegten Zeitplans hatte der Netzbetreiber TüNet die Bauarbeiten abgeschlossen, sodass die Inbetriebnahme des Netzes zu diesem Zeitpunkt erfolgen konnte. Seitdem bekommen diejenigen Firmen im Rittweg-West, die sich bereits für eines der Vertragspakete der TüNet entschieden haben, schnelles Internet über Glasfaser ins Haus.
Am 16. und 17. Juni 2021 fand die abschließende Außenprüfung durch den Projektträger des Bundes, die atene KOM GmbH, statt. Dabei wurde z.B. geprüft, ob der Aufbau des Netzes und die eingesetzten Materialien den Förderkriterien entsprechen.
Besonderes Augenmerk galt dabei den Prüfmessungen, die Auskunft darüber geben, ob die verlegten Glasfaserleitungen tatsächlich die in den Förderbedingungen festgelegte Übertragungsgeschwindigkeit erfüllen. Bei der Prüfung wurden keine Abweichungen von den Förderkriterien festgestellt, das Netz wurde ohne Beanstandungen abgenommen.
Damit waren alle Voraussetzungen erfüllt, um den Schluss-Verwendungsnachweis für die Bundesförderung einreichen zu können. Dies ist Ende 2021 geschehen, nach erfolgreicher Prüfung wurde im Januar 2022 der Sicherheitseinbehalt in Höhe von zehn Prozent des Bundes-Förderbetrags ausbezahlt.
Im letzten Schritt steht nun noch die Einreichung des Verwendungsnachweis über die Kofinanzierung des Landes an. Dies wird noch im Laufe des Monats April 2022 erfolgen.