Wer wird befragt?
Anders als bei einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Bürger_innen direkt befragt werden, stützt sich der Zensus auch im Jahr 2022 auf bereits bestehende Verwaltungsregister. In erster Linie liefern die Melderegister der Kommunen die Ausgangsdaten. Um Über‐ und Unterfassung in den Melderegistern zu erkennen, wird in einer Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung zusätzlich direkt befragt. Für die ausgewählten Haushalte besteht dabei Auskunftspflicht.
Die Muster-Fragebögen stehen auf der Seite des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung.
Die erhobenen Zensusdaten unterliegen der statistischen Geheimhaltung und werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Persönliche Angaben werden nicht weitergegeben und schnellstmöglich gelöscht. Für die beim Zensus 2022 erhobenen Daten gilt das sogenannte Rückspielverbot. Das bedeutet, dass für statistische Zwecke erhobene Daten stets nur in eine Richtung fließen – hin zur amtlichen Statistik beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg. Es ist gesetzlich untersagt, dass die gewonnenen Zensus-Befragungsdaten an andere Verwaltungsstellen, wie beispielsweise die Meldebehörde, die Polizei oder das Finanzamt weitergegeben werden. Alle gewonnenen Daten werden verschlüsselt und geheim gehalten. Die Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke erhoben.
Bürger_innen, die in Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften wohnen, sind über die Melderegister nicht vollständig zu erfassen. Deshalb wird bei allen Bewohner_innen in Wohnheimen, wie z.B. in Studierendenwohnheimen, eine Vollerhebung durchgeführt.
In Gemeinschaftsunterkünften wie Pflegeheimen oder Krankenhäusern ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig.
Für die Gebäude‐ und Wohnungszählung (GWZ) im Zensus 2022 werden alle privaten Eigentümer_innen von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt, ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümer und Verwalter, sowie sonstige Verfügungs‐ und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen. Die Gebäude- und Wohnungszählung wird durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg durchgeführt. Bei Fragen zur Gebäude- und Wohnungszählung wenden Sie sich direkt an das Statistische Landesamt Baden-Württemberg.