Wer führt den Zensus durch?
Für den Zensus arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen. Sie bereiten die Befragung vor und sichern die termingerechte Durchführung sowie die Einhaltung der Qualitätsstandards. Vor Ort wurden kommunale Erhebungsstellen eingerichtet, die die Befragungen koordinieren und zusammen mit ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten durchführen.
Erhebungsbeauftragte führen die Befragungen vor Ort durch. Die knapp 100 Erhebungsbeauftragten in der Universitätsstadt Tübingen besuchen die in der Stichprobe ausgewählten Einwohner_innen und erfassen die Daten mit einem (Online‐) Fragebogen. Sie kündigen den Befragungstermin im Vorfeld postalisch an. Die Befragungen können mit genügend Abstand an der Tür oder im Flur erfolgen. Somit ist ein Betreten der Wohnung oder des Hauses der Auskunftsperson durch die Zensus-Interviewerin oder den Interviewer nicht unbedingt notwendig. Es liegt zudem ein Corona-Hygienekonzept für die Befragungen vor, das die aktuellen Verordnungen und Vorschriften berücksichtigt.
Vor ihrem Einsatz werden die Erhebungsbeauftragten gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie während und nach ihrer Tätigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichtet. Ein spezieller Ausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit.