Energiesparplan für städtische Gebäude
Meldung vom 16.11.2022
Auch in Tübingen müssen die Maßnahmen umgesetzt werden, die der Bund mit der Verordnung für die Sicherung der Energieversorgung festgelegt hat. Es geht vor allem darum, die Raumtemperaturen in öffentlichen Gebäuden zu verringern und weniger Warmwasser vorzuhalten. Deshalb hat die Stadtverwaltung ein Maßnahmenbündel geschnürt, das einerseits sehr wirksam ist, andererseits aber keine Nutzungseinschränkungen verursacht:
Städtische Turnhallen
- Warmwasser zum Duschen steht weiterhin zur Verfügung.
- Händewaschen muss ohne warmes Wasser auskommen.
- Die Temperatur wird auf 17 Grad Celsius gesenkt.
Schulen
- Anders als vom Bund vorgegeben, gelten in Tübingen die auf 19 Grad Celsius abgesenkten Raumtemperaturen auch in Schulen.
- Nebenflächen wie Flure oder Foyers werden nicht beheizt, wenn sich dort keine Aufenthalts- und Lernbereiche befinden.
Kindergärten
- Wie vom Bund vorgegeben, liegt die Temperatur in den Kindergärten bei 20 Grad Celsius.
Städtische Gebäude allgemein
- Wie vom Bund vorgegeben, wurde die Temperatur in den städtischen Gebäuden und Kultureinrichtungen auf 19 Grad Celsius gesenkt.
- Bereits Anfang des Jahres wurden Maßnahmen ergriffen, um Energie zu sparen: Fachfirmen untersuchen alle Heizungsanlagen und Heizkörper. Kleinere technische Verbesserungen wie der Austausch von Thermostatventilen werden direkt vor Ort vorgenommen.
- Größere Maßnahmen wie den hydraulischen Abgleich, den Austausch von Pumpen oder Umbauten am Leitungssystem setzt die örtliche Handwerkerschaft in direkter Beauftragung schnell und unbürokratisch um. Bis zum Jahreswechsel sollen alle großen Anlagen revidiert sein und können ihren Teil zur Einsparung beitragen.
- An Blockheizkraftwerken und der Fernwärme stehen differenzierte Maßnahmen an, damit auch deren Betrieb noch sparsamer und effizienter wird.