Arbeitsgelegenheiten für geflüchtete Menschen
Neben einer Tätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt können geflüchtete Menschen eine Beschäftigung im Rahmen gemeinnütziger Arbeitsgelegenheiten ausüben.
Die Fachabteilung Hilfen für Geflüchtete stellt Menschen im Leistungsbezug von Asylbewerber- oder SGB II-Leistungen hierfür ein. Sie unterstützen die Hausmeister_in bei der täglichen Arbeit in den städtischen Anschlussunterbringungen.
Die Bezahlung richtet sich nach dem Leistungsträger.
Jobcenter: 2 Euro pro Stunde, maximal 200 Euro im Monat.
Landratsamt Tübingen: 0,80 pro Stunde, maximal etwa 80 Euro proMonat.
Die tägliche Arbeitszeit beträgt maximal fünf Stunden.
Ansprechpersonen bei der Universitätsstadt Tübingen
Zehra Güney
Telefon 07071 204-1724
E-Mail Zehra.Gueneytuebingen.de
oder die zuständigen Hausmeister_in der Anschlussunterbringungen