Zum Jahreswechsel kein Feuerwerk in der Altstadt
Meldung vom 27.12.2022
Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien haben an Silvester in der Tübinger Altstadt nichts zu suchen. Wie in den Vorjahren gilt ein striktes Feuerwerksverbot, um das historische Stadtzentrum vor Schäden zu schützen. Verboten sind am 31. Dezember 2022 und am 1. Januar 2023 sämtliche Feuerwerkskörper der Klasse II, die üblicherweise zum Jahreswechsel verwendet werden.
Die Sperrzone umfasst die historische Altstadt innerhalb folgender Grenzen: Belthlestraße, Schlossbergstaffel, Schänzle, Alleenbrücke und Derendinger Allee im Westen, Kelternstraße und Am Stadtgraben im Norden, Wilhelmstraße, Am Lustnauer Tor, Mühlstraße, Eberhardsbrücke und Karlstraße im Osten sowie die Uhlandstraße im Süden. Auch auf der Platanenallee ist kein Feuerwerk erlaubt.
In der Silvesternacht kontrollieren Ordnungskräfte der Polizei und der Stadt das Feuerwerksverbot. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.