FAQ zum neuen Anmeldeverfahren 2023/24
- Anmeldezeitpunkt: Um einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz zu haben, muss das Kind 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin angemeldet worden sein. Eine frühere Anmeldung ist möglich, bringt jedoch keinen Vorteil!
- Anmeldungen: Ab der kommenden Hauptvergaberunde werden nur noch Anmeldungen berücksichtigt, die mit den neuen Formularen getätigt worden sind. Ältere Anmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt. Anmeldefristen und Vergabepunkte aus den bisherigen Anmeldungen haben keine Gültigkeit mehr und können auch nicht übertragen werden.
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Arbeitszeitberechnung Lehrer: In Baden-Württemberg haben die verschiedenen Schularten unterschiedliche wöchentliche Deputatsstunden, die als Vollbeschäftigung eingestuft werden. Diese Deputatsvollbeschäftigung wird der regulären Wochenarbeitszeit von 39 Stunden gleichgesetzt. Bitte nehmen Sie die Berechnung selbstständig vor:
39 Std. dividiert durch Anzahl der Deputatsstunden einer Vollbeschäftigung in Ihrer Schulart. Diese Zahl multiplizieren Sie dann mit Ihren persönlichen Deputatsstunden.Das Ergebnis entspricht dem wöchentlichen Stundenumfang, den Sie bitte in unser Formular eintragen.
Beispiel: 39 : 25 (Bsp. Volldeputat) = 1,56
1, 56 x 15 (Bsp. persönliches Deputat) = 23,4
23,4 Std/Woche wären in diesem Fall im Formular einzutragen als wöchentliche Arbeitszeit. - Aufnahmealter: Krippenkinder werden ab 1 Jahr, Kindergartenkinder ab 3 Jahren aufgenommen. Frühere Aufnahme sind derzeit nur bei wenigen Einrichtungen in freier Trägerschaft möglich
- Bereits in Tübinger Krippengruppen aufgenommene Kinder:
- U3 Kinder in altersgemischten Gruppen bleiben in ihrer Gruppe/Einrichtung
- U3 Kinder in Krippengruppen werden vorrangig in den Ü3 Kindergartenbereich der bisherigen Einrichtung aufgenommen, wenn dies der Wunsch der Familie ist.
- Können U3 Kinder nicht mit dem 3. Geburtstag wechseln, dürfen Sie in jedem Fall bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres in ihrer Krippengruppe verbleiben.
- Können zum Beginn eines neuen Kindergartenjahres nicht alle Krippenkinder in den Ü3 Kindergartenbereich übernommen werden, erfolgt die Auswahl nach dem Alter der Kinder. Geschwisterkinder haben Vorrang bei der Übernahme. Für die anderen Kinder müssen sich die Eltern für Anschlussplätze in anderen Einrichtungen bewerben.
- Bereits in Betreuung befindliche U3 Kinder werden vorrangig in Ü3 Einrichtungen aufgenommen.
- Bei einer Veränderung der gewünschten Betreuungszeit werden die Vergabekriterien bei bereits aufgenommenen Kindern erneut angewandt. - Beschäftigung: Dazu zählt: Jede nicht selbstständige Arbeit; selbstständige/freiberufliche Tätigkeit; Ausbildung; Schule; Studium; Arbeitssuche (Bestätigung Bundesagentur für Arbeit); Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II). Außerdem: Pflegeperson/en nach § 19 SGB XI (Eigenbestätigung des zeitlichen Umfangs, belegbar durch Einstufung in Pflegegrad, Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson nach § 44 SGB XI, (Nicht-) Inanspruchnahme anderer Hilfen und Unterstützungen, z.B. Pflegedienst o.ä.
- Ganztagesplätze: Ganztagesplätze stehen für Familien zur Verfügung, bei denen beide Sorgeberechtigten mehr als 35 Stunden/Woche beschäftigt oder durch eine Erkrankung dauerhaft an der Kinderbetreuung gehindert sind. (Mehr dazu siehe unter Beschäftigung.) Es zählt die Berufstätigkeit beider Erziehungsberechtigten. Alleinerziehende sind diesen gleichgestellt.
- Hauptvergaberunde: Die jährlich Hauptvergaberunde der Betreuungsplätze zum neuen Kindergartenjahr findet in der Zeit von März bis Mai statt. Vergeben werden Plätze mit einem gewünschten Betreuungsbeginn zwischen September und Dezember des jeweiligen Kalenderjahres, bzw. Plätze für noch unversorgte Kinder, die schon länger auf einen Betreuungsplatz warten. Deadline für die Anmeldung ist der 28./29. Februar, im Jahr 2023 wegen der Systemumstellung der 8. März. Berücksichtigt werden können Kinder, die bis einschließlich 30. November des jeweiligen Jahres ein Jahr (Krippenplätze) bzw. drei Jahre (Kindergartenplätze) alt werden.
- Nachweise: Es gelten ausschließlich die von der ZAK zur Verfügung gestellten und unterschriebenen Formulare. Die Formulare müssen zusammen mit dem Anmeldeformular hochgeladen werden.
- Wechselwünsche zwischen zwei Einrichtungen sind möglich, werden jedoch nachrangig berücksichtigt. (Ausnahme s. familiäre Situation Vorschulkind)
- Wohnsitz: Es werden nur Kinder aufgenommen, die ihren Wohnsitz i.S.d. § 30 SGB I im Stadtgebiet der Universitätsstadt Tübingen haben.