Verpackungssteuersatzung gilt vorerst weiter
Meldung vom 27.04.2022
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Tübinger Verpackungssteuersatzung am 30. März 2022 für unwirksam erklärt. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Ob die Universitätsstadt Tübingen in Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht geht, entscheidet der Gemeinderat.
Bis zu einem rechtsgültigen Urteil bleibt die Satzung in Kraft. Die Stadtverwaltung bittet deshalb alle Betriebe darum, bis auf Weiteres bei dem bisherigen Verfahren zu bleiben.
Weitere Informationen
- städtische Pressemitteilung vom 30. März 2022
- www.tuebingen.de/verpackungssteuer