Begründung von Lebenspartnerschaften beim Standesamt
Pressemitteilung vom 03.01.2012
Die Begründung von Lebenspartnerschaften ist ab sofort bei den Standesämtern der Universitätsstadt Tübingen möglich. „Dank der grün-roten Regierung im Land stehen den gleichgeschlechtlichen Paaren nun endlich auch die Rathäuser zur Begründung ihrer Partnerschaft offen“, freut sich Michael Lucke, Erster Bürgermeister. Denn seit dem 1. Januar 2012 haben in Baden-Württemberg die Standesämter diese Aufgabe von den Stadt- und Landkreisen übernommen.
Begründungen sind in Tübingen im Rathaus am Markt sowie den Rathäusern der Ortsteile (Ausnahme Bebenhausen) möglich, es gelten die gleichen Gebühren wie für Eheschließungen. In Deutschland können gleichgeschlechtliche Partner seit dem 1. August 2001 eine Lebenspartnerschaft begründen und so ihrer Beziehung einen rechtlichen Rahmen geben. Weitere Informationen: www.tuebingen.de/standesamt
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen