Grundsteuer wird am 15. Februar 2012 fällig
Pressemitteilung vom 13.02.2012
Die erste Rate der Grundsteuer wird am 15. Februar 2012 fällig. Dieser Termin gilt auch für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die in diesem Jahr keinen Grundsteuerbescheid erhalten haben. Denn die städtische Steuerabteilung hat nur an die Eigentümer Bescheide versandt, die im vergangenen Jahr ein Grundstück gekauft oder bei denen sich im Vergleich zum Vorjahr Änderungen ergeben haben. Für alle anderen gilt inhaltlich der zuletzt zugegangene Grundsteuerbescheid. In der Regel wird die Grundsteuer in vier Raten bezahlt. Abweichende Zahlungstermine können ebenfalls den letzten Steuerbescheiden entnommen werden. Eine rechtzeitige Begleichung der Steuerschuld erspart Unannehmlichkeiten und Kosten in Form von Mahngebühren und Säumniszuschlägen.
Im Vergleich zum vergangenen Jahr sind die Realsteuer-Hebesätze unverändert geblieben. Bei der Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) liegt der Hebesatz bei 360 Prozent und bei der Grundsteuer B (für alle übrigen Grundstücke) bei 560 Prozent.
Wer Fragen zur Grundsteuer hat, kann sich unter der Telefonnummer 07071 204-1626 an die Fachabteilung Steuern wenden. Sie ist auch Ansprechpartnerin, wenn Eigentümer die Raten künftig per Bankeinzug oder statt in vier Raten lieber in einem Jahresbetrag (jeweils am 1. Juli, erstmals zum 01.07.2013) begleichen möchten.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen