Zweitwohnungsteuer wird erhöht
Pressemitteilung vom 07.03.2012
Die Universitätsstadt Tübingen erhöht zum 1. April 2012 den Satz der Zweitwohnungsteuer von fünf auf zehn Prozent der Jahreskaltmiete. Die Stadtverwaltung erwartet durch die Erhöhung Mehreinnahmen von rund 150.000 Euro pro Jahr. Gegenwärtig müssen etwa 800 Personen diese Steuer bezahlen.
Grundsätzlich sind alle Bürgerinnen und Bürger, die sich zeitlich überwiegend in Tübingen aufhalten, verpflichtet, hier ihren Erstwohnsitz anzumelden. Für die Universitätsstadt geht es dabei um bares Geld. Rund 1.200 Euro fließen in diesem Jahr pro Erstwohnsitzer aus dem kommunalen Finanzausgleich in die Stadtkasse. Diese Einnahmen sind für die Finanzierung von Straßen, Radwegen, Schulen und Kindergärten sowie Grünflächen und kulturellen Einrichtungen unerlässlich.
Für die Bürger ist die Anmeldung des Erstwohnsitzes mit einer Reihe von Vorteilen verbunden. So können beispielsweise Personalausweis und Reisepass direkt in Tübingen beantragt werden, auch die Lohnsteuerkarte wird dann in der Universitätsstadt ausgestellt. Des Weiteren sind die vielen Dienstleistungen des Bürgeramtes so problemlos nutzbar. Nicht zuletzt erhält jeder Neubürger ein Gutscheinheft im Wert von 600 Euro.
Landesweit erheben zwölf Städte eine Zweitwohnungssteuer in Höhe zwischen fünf und zehn Prozent der Jahreskaltmiete. So liegt beispielsweise der Steuersatz in Reutlingen und Rottenburg bei zehn Prozent.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen