Kampfmitteluntersuchungen auf dem Schindhau
Pressemitteilung vom 26.03.2012
Im Naherholungsgebiet Schindhau ist im Bereich des ehemaligen Standortübungsplatzes mit Gefahren durch Kampfmittel aus dem militärischen Übungsbetrieb der französischen Armee zu rechnen. Nachdem spielende Kinder im Herbst letzten Jahres dort einige Patronen gefunden hatten, beauftragte der Bundesforst, in dessen Eigentum sich das Gelände befindet, eine Recherche in historischen Akten und alten Unterlagen. Vorsorglich wurden Warnschilder aufgestellt, die vor einem Betreten und Befahren dieser Flächen warnen.
Jetzt liegen die ersten Recherche-Ergebnisse vor. Für weite Teile des betroffenen Gebietes kann Entwarnung gegeben werden. Allerdings müssen auf einer Teilfläche von rund 27 Hektar weitere Untersuchungen durchgeführt werden. Der Bundesforst will hierzu eine so genannte technische Kampfmittelerkundung durchführen lassen. Wie lange diese Untersuchung dauert und wann eventuelle Funde abgeräumt sind, ist derzeit noch nicht abzuschätzen. Bis die Ergebnisse vorliegen, darf das möglicherweise gefährdete Gebiet nicht mehr betreten werden. Anstelle der Warnschilder sollen jetzt andere Schilder aufgestellt werden, die das Betreten der gefährdeten Flächen und Wege explizit verbieten. Gefährlich werden könnte es auch, wenn Hunde auf den Verdachtsflächen graben. Deshalb sollten alle Erholungssuchenden die gekennzeichneten Bereiche meiden und auch ihre Haustiere fernhalten.
Betroffen ist der Bereich des Wankheimer Täles, der von der alten Panzerstraße umrundet wird. Gesperrt sind der Weg von der Wagenburg in Richtung Alte Schießbahn und einige kleinere Wege im Kerbtal. Die Sperrung gilt nicht für die Panzerstraße selber und deren unmittelbaren Randbereiche.
Außerhalb der gekennzeichneten Flächen besteht keine Gefahr. Rund 90 Hektar, also rund 77 Prozent des ehemaligen Standortübungsplatzes, sind auch während der Untersuchungszeit uneingeschränkt für die Naherholung verfügbar. Der Bundesforst lässt derzeit einen Maßnahmen- und Zeitplan für die technische Erkundung ausarbeiten. Die technische Erkundung soll so schnell wie möglich durchgeführt werden. Sobald etwaige Funde beseitigt sind, werden alle Flächen wieder freigegeben.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen