Tübinger Adressbuch 2013
Pressemitteilung vom 23.07.2012
Anfang 2013 erscheint das neue Tübinger Adressbuch. In ihm werden die Einwohnerinnen und Einwohner Tübingens nach Straßen und Namen geordnet aufgelistet. Es basiert auf den Einwohnerdaten des Melderegisters der Universitätsstadt Tübingen. Wer die Weitergabe seiner Daten an den Adressbuchverlag nicht wünscht, muss dies der Stadtverwaltung bis spätestens
Sonntag, 30. September 2012
mitteilen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Wer mündlich widersprechen möchte, muss ins Bürgeramt in der Schmiedtorstraße 4 oder zu einer der Geschäfts- und Verwaltungsstellen in den Stadtteilen gehen und dort unterschreiben. Für alle, die schriftlich widersprechen möchten, gibt es im Internet das Formular Antrag Übermittlungssperre. Es ist zu finden unter www.tuebingen.de/formulare. Ein telefonischer Widerspruch ist nicht möglich. Wer bereits für das Adressbuch 2011 Widerspruch eingelegt hatte, wird automatisch auch 2013 nicht veröffentlicht.
In das Einwohnerverzeichnis des Adressbuches werden alle Personen aufgenommen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, der Veröffentlichung nicht widersprochen haben und am Stichtag, dem 30. Oktober 2012, ihre Hauptwohnung in Tübingen haben. Eingetragen werden Vor- und Familiennamen, akademischer Grad und die Anschrift. Diese Daten dürfen nach dem baden-württembergischen Meldegesetz zum Zweck der Veröffentlichung in einem Adressbuch oder ähnlichen Nachschlagewerken von der Meldebehörde übermittelt werden.
Das Adressbuch Tübingen wird alle zwei Jahre neu aufgelegt und kann im Handel und beim Bürgeramt in der Schmiedtorstraße erworben werden.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen