Hunde jetzt anmelden – Stadtverwaltung verzichtet auf Bußgeld
Pressemitteilung vom 28.11.2012
Hundhalter sind verpflichtet, für ihre Tiere Steuern zu bezahlen. Darauf weist die Stadtverwaltung ab Montag, 3. Dezember 2012 alle Tübinger Haushalte mit einer Postwurfsendung hin. Von der Steuer ausgenommen sind lediglich Hunde, die ausschließlich dem Schutz hilfebedürftiger Personen dienen sowie Rettungshunde. Wer eine ordnungsgemäße Anmeldung bisher versäumt hat, riskiert ein Bußgeld. In allen Fällen, bei denen das Tier spätestens einen Monat nach Erhalt des Schreibens angemeldet wird, verzichtet die Stadtverwaltung auf ein Bußgeld. Zurzeit sind in Tübingen rund 1.800 Hunde gemeldet. Die Steuereinnahmen betragen in diesem Jahr 219.000 Euro.
Weitere Informationen: www.tuebingen.de/hundesteuer_anmeldung
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen