Tübingen bereitet sich auf den Winter vor
Pressemitteilung vom 05.12.2012
Die Universitätsstadt Tübingen ist gut auf den Winter vorbereitet. Mehr als 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Servicebetriebe (KST) stehen mit 17 Fahrzeugen zum Räumen und Streuen der Straßen bereit. Die Streusalzlager sind mit 800 Tonnen Salz gefüllt, das sind rund 30 Prozent mehr als vor zwei Jahren. Die Räumteams und ihre Fahrzeuge können bei Bedarf unter der Woche zwischen 4 Uhr morgens und 21 Uhr abends im Einsatz sein. Am Wochenende dauern die Schichten von 5 bis 21 Uhr. Bei Bedarf werden zudem nachts zwischen 21 und 5 Uhr die wichtigsten Buslinien und die Klinikzufahrten freigehalten.
Für die Altstadt wurde ein neuer Räumplan entwickelt. In die höchste Prioritätsstufe aufgenommen wurden Neckargasse, Holzmarkt, Kirchgasse, Marktplatz, Marktgasse, Kornhausstraße, Ammergasse und Schmiedtorstraße. Mit dieser Maßnahme verbessern die KST während des Winters die Aufenthaltsqualität in der Altstadt, insbesondere für die Besucher der Märkte und anderer Veranstaltungen wie ChocolART oder Weihnachtsmarkt.
Da eine gleichzeitige Räumung und Streuung aller Tübinger Straßen nicht möglich ist, sind die Straßen in der Reihenfolge ihrer Bedeutung für den Verkehr in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Rund 40 Prozent der Tübinger Straßenkilometer werden so von Schnee und Eis befreit, etwa die Bergstrecken. Die verbleibenden 60 Prozent der Straßen werden nicht bedient.
Auch die Privathaushalte sollten sich auf den Wintereinbruch vorbereiten und kostenlosen Splitt zum Streuen abholen. Diesen stellt die Stadtverwaltung an zahlreichen Standorten im Stadtgebiet zur Verfügung. Allen Bewohnerinnen und Bewohnern wird empfohlen, bereits jetzt einen ausreichenden Vorrat anzulegen, da die KST die Splitthaufen im Laufe des Winters nicht mehr auffüllen können. Soweit möglich stellen die Servicebetriebe am Bauhof Schwärzlocher Täle außerhalb des Betriebsgeländes entlang der Bahnlinie Split bereit. Alle Lagerstätten sind im Internet unter www.tuebingen.de/winterdienst zu finden.
Für alle Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortschaften gilt die Streupflichtsatzung der Universitätsstadt Tübingen. Die Straßenanlieger sind verpflichtet, die Gehwege und bestimmte Flächen bei Schnee zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Die Räum- und Streupflicht gilt für Gehwege, Fußwege, Treppen und sonstige entsprechende Flächen, auf denen Fußgänger unterwegs sind. Nach Möglichkeit sollte dabei Sand oder Splitt verwendet werden. Salz darf nur dann zum Einsatz kommen, wenn die Glätte auf andere Weise nicht zu beseitigen ist.
Wenn auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden sind und in verkehrsberuhigten Bereichen gilt die Räum- und Streupflicht für einen Streifen am Fahrbahnrand mit einer Breite von 1,5 Metern. Gehwege und sonstige Flächen müssen werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und bestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- und Eisglätte auftritt, ist bei Bedarf wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21 Uhr.
Gehwege, die zu keinem privaten Gebäude gehören, werden je nach Breite und Zugänglichkeit von den KST mit kleineren Räumfahrzeugen oder von Hand geräumt. Für die Radwege wurde ein eigener Räumplan entwickelt, der die Prioritäten bei der Räumung festlegt. Zuerst werden der Innenstadtbereich und der Radweg von Tübingen nach Lustnau-Süd bedient. Auch die Wege zu den Ortsteilen haben Vorrang.
Streupläne, Lageplan der Splitthaufen und weitere Informationen:
www.tuebingen.de/winterdienst
www.tuebingen.de/streupflichtsatzung
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen