Tempo 30 in Bühl
Pressemitteilung vom 19.12.2012
Auf einem großen Teil der Ortsdurchfahrt von Bühl darf ab Donnerstag, 20. Dezember 2012 nur noch mit Tempo 30 gefahren werden. Damit geht ein Wunsch des Ortschaftsrates in Erfüllung, der dies schon seit längerem gefordert hat. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt zwischen der Einmündung des Lehmgrubenwegs und der Einmündung der Knollstraße. Sie soll insbesondere die Sicherheit der Fußgänger verbessern, da diese durch die dichte Bebauung in Verbindung mit den schmalen Gehwegen und dem hohen Fahrzeugaufkommen besonders gefährdet sind.
An den beiden Ampelanlagen entlang der Ortsdurchfahrt überqueren viele Schüler, Kindergartenkinder und Senioren die Straße. Insbesondere an der Ampel in Höhe des Rathauses missachten zahlreiche Autofahrer die Verkehrsregeln: 2012 fuhren bisher 320 Autos über die rote Ampel, ebenso viele fuhren zu schnell. Die Einführung von Tempo 30 soll das Überqueren der Straße an diesen und weiteren Stellen erleichtern.
Eine Verringerung des Tempos in Bühl verbessert auch die Situation an den zahlreichen Einmündungen im Verlauf der Ortsdurchfahrt. So kam es durch Fahrzeuge, die aus dem Bühler Rathausplatz und der Talbachgasse auf die Eugen-Bolz-Straße fuhren, zu Beinahe-Unfällen. Auch an der Kreuzung Ziegelhüttenstraße und Sengentalstraße kam es aufgrund des Gefälles und der Kurve immer wieder zu gefährlichen Situationen.
Oberbürgermeister Boris Palmer freut sich über das Weihnachtsgeschenk an die Bühler Bürgerschaft: „Für mich steht außer Frage, dass in bewohnten Ortsdurchfahrten Tempo 30 die richtige Geschwindigkeit weil menschenfreundliche Geschwindigkeit ist. Ich hoffe, dass auch diejenigen, die mit dem Auto durch Bühl fahren, Verständnis für den Wunsch nach mehr Sicherheit und weniger Lärm haben.“
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen