Zum Jahreswechsel: kein Feuerwerk in der Altstadt
Pressemitteilung vom 21.12.2012
Raketen, Schwärmer, Knallkörper oder Batterien haben in der Silvesternacht in der Tübinger Altstadt nichts zu suchen. Um das historische Stadtzentrum vor Schäden durch Silvesterfeuerwerk zu schützen, gilt wie in den Vorjahren ein striktes Feuerwerksverbot in der Tübinger Altstadt. Verboten sind in der Nacht vom 31. Dezember 2012 auf den 1. Januar 2013 sämtliche Feuerwerkskörper der Klasse II, die üblicherweise zum Jahreswechsel verwendet werden.
Die Sperrzone umfasst die historische Altstadt innerhalb folgender Grenzen: Belthlestraße, Haeringstaffel, Schänzle, Alleenbrücke, Derendinger Allee im Westen, Kelternstraße, Am Stadtgraben im Norden, Wilhelmstraße, Am Lustnauer Tor, Mühlstraße, Eberhards-brücke, Karlstraße im Osten sowie die Uhlandstraße im Süden. Eingeschlossen sind die Flächen der genannten Straßen; auch auf der Platanenallee ist kein Feuerwerk erlaubt. Die Verordnung und einen Plan der Verbotszone gibt es im Internet unter www.tuebingen.de/feuerwerksverbot.
Die Stadtverwaltung hat ein Informations-Faltblatt herausgegeben (siehe Anlage), das in Gaststätten, den Verkaufsstellen von Feuerwerkskörpern und an vielen weiteren Stellen in der Altstadt ausliegt. Am Montag, 31. Dezember 2012 werden 14 Schilder an allen Eingängen der Altstadt aufgestellt, die auf das Verbot hinweisen. An Silvester werben die städtischen Ordnungshüter in persönlichen Gesprächen um Verständnis für das Verbot. In der Silvesternacht gibt es dann verstärkte Kontrollen durch die Ordnungskräfte der Polizei und der Stadt. Wer sich dennoch nicht an das Verbot hält, muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Nach dem geltenden Sprengstoffgesetz kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Das Tübinger Feuerwerksverbot galt erstmals für die Silvesternacht 2009. Ein Jahr zuvor, beim Jahreswechsel 2008/ 2009, war ein Fachwerkhaus am Marktplatz in Brand geraten. Das Feuer verursachte einen Schaden in Millionenhöhe; das rasche Eingreifen der Feuerwehr konnte damals ein Übergreifen auf die Nachbarhäuser verhindern.
Zusätzlich gibt es ein bundesweites Verbot, das auch in Tübingen beachtet werden muss: Seit dem 1. Oktober 2009 ist das „Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern“ das ganze Jahr über verboten.
Anlage: Informations-Faltblatt
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen