Schlosshofkonzerte scheitern an Versammlungsrecht und Artenschutz
Pressemitteilung vom 16.04.2013
Am 19. Juli 2013 hätten sie erstmals starten sollen, die siebentägigen Tübinger Schlosshofkonzerte, mit denen die Universitätsstadt das Schloss Hohentübingen als kulturelle Spielstätte wiederbeleben wollte. Seit dem heutigen Dienstag, 16. April 2013 steht nun fest, dass die geplante Konzertreihe im Schloss nicht stattfinden kann. Der Grund dafür: Die Versammlungsstättenverordnung mit ihren Schutzvorschriften einerseits und die Unmöglichkeit eines Gerüstes für einen zweiten Fluchtweg aufgrund des Artenschutzes andererseits.
Oberbürgermeister Boris Palmer bedauert die Absage, für die es keine Alternative gibt: „Der Rechtsrahmen führt zu einem unverständlichen Ergebnis’’, kritisierte er und hob zugleich hervor, dass alle Beteiligten hervorragend zusammengearbeitet hätten. „Leider lässt uns der Gesetzgeber keine Wahl und keinerlei Ermessensspielraum“, so Palmer.
Besonders absurd sei es, so Palmer, dass die strengen Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung für die geplanten 800 Gäste nur deshalb zum Tragen kommen, weil im Schlosshof sehr viel mehr Platz ist. „Wäre der Schlosshof sehr viel kleiner, so käme die Versammlungsstättenverordnung gar nicht zum Einsatz“, stellte er kopfschüttelnd fest. „Nur weil rein rechnerisch vielleicht 2.000 Menschen oder mehr im Schlosshof Platz hätten, greifen diese strengen Vorschriften. Hier ist der Gesetzgeber gefragt“ sagt Palmer. „Vielleicht brauchen wir für Sonderbauten wie Fernsehtürme und Schlosshöfe eigene Vorschriften, die der Realität solcher Gebäude einerseits und einem möglichen Minimalrisiko andererseits besser gerecht wird“.
Um die Konzerte dennoch zu ermöglichen, wurde die Errichtung eines zweiten Fluchtweges mit einem provisorischen Stahlgerüst in Erwägung gezogen. Doch der einzig denkbare Fluchtweg hätte über das Schänzle und den Hasengraben geführt und damit die Fledermäuse massiv beim Ausflug gestört. Da die Kolonie der Großen Mausohren in ihrem Bestand gefährdet ist, muss jede Störung unterbleiben. „Auch die Zusammenarbeit mit den Tierschützern war hervorragend“, betonte Palmer. „Doch ohne Ausflugschneise können die Fledermäuse nun mal nicht überleben“.
Die Absage ist auch für die Leiterin des Fachbereiches Kultur, Daniela Rathe, schmerzlich. Sie hatte die Reihe geplant und die Konzerte bereits organisiert. Geplant waren fünf hochkarätige klassische Konzerte mit regionalen Ensembles und zwei Jazz-Konzerte mit internationaler Starbesetzung. Ein kleiner Trost für die Tübingerinnen und Tübinger: Der Bach-Chor Tübingen hat signalisiert, dass die für den 21. Juli geplante Aufführung von Haydns Schöpfung in der Stiftskirche stattfinden wird.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen