Winterdienst in Tübingen
Pressemitteilung vom 20.11.2013
Die Universitätsstadt Tübingen ist gut auf den Winter vorbereitet. Die Salzlager sind gefüllt, für Privathaushalte steht an den bekannten Stellen kostenloser Splitt zum Streuen bereit. Erstmals bekommen die Kommunalen Servicebetriebe (KST) in diesem Jahr beim Winterdienst Unterstützung durch fünf externe Firmen, um den gestiegenen Räum- und Streudienst bewältigen zu können. Außerdem hat die KST für die Altstadt und die Radwege ein zusätzliches Fahrzeug erhalten. Somit stehen den über 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 18 Räumfahrzeuge zur Verfügung. Die Räumteams können bei Bedarf Montag bis Samstag zwischen 4 Uhr morgens und 21 Uhr abends im Einsatz sein. Am Sonntag dauern die Schichten von 5 bis 21 Uhr. Bei Bedarf werden zudem nachts zwischen 21 und 4 Uhr die wichtigsten Nachtbuslinien und die Klinikzufahrten freigehalten. Anders als in den vergangenen Jahren wird der Rittweg nicht mehr den ganzen Winter gesperrt, sondern nur noch bei Eisglätte und Schnee. Sobald die Straßenverhältnisse dies zulassen und er gefahrlos befahren werden kann, wird der Weg wieder geöffnet.
Überarbeitet wurde der Räumplan für Fahrradwege. Zwei Prioritätsstufen sorgen dafür, dass die Fahrrad-Hauptrouten durchgängig geräumt und gestreut werden können. Damit die Fußgänger sicher unterwegs sind, haben die Mitarbeiter der KST auf den Fußwegen in Park- und Gartenanlagen und auf Holzbrücken Splitt verteilt. Dadurch wird die Rutschgefahr bei Schnee und Eisglätte reduziert.
Auch die Privathaushalte sollten sich auf den Wintereinbruch vorbereiten und kostenlosen Splitt zum Streuen abholen. Diesen stellt die Stadtverwaltung an zahlreichen Standorten im Stadtgebiet zur Verfügung. Allen Bewohnerinnen und Bewohnern wird empfohlen, bereits jetzt einen ausreichenden Vorrat anzulegen, da die KST die Splitthaufen im Laufe des Winters nicht mehr auffüllen können. Einzige Ausnahme ist am Bauhof Schwärzlocher Täle. Dort stellen die Servicebetriebe außerhalb des Betriebsgeländes entlang der Bahnlinie solange wie möglich Splitt bereit. Alle Lagerstätten sind im Internet unter www.tuebingen.de/winterdienst zu finden.
Für alle Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortschaften gilt die Streupflichtsatzung der Universitätsstadt Tübingen. Die Straßenanlieger sind verpflichtet, die Gehwege und bestimmte Flächen bei Schnee zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Die Räum- und Streupflicht gilt für Gehwege, Fußwege, Treppen und sonstige Flächen, auf denen Fußgänger unterwegs sind. Nach Möglichkeit sollte dabei Sand oder Splitt verwendet werden. Salz darf nur dann zum Einsatz kommen, wenn die Glätte auf andere Weise nicht zu beseitigen ist.
Wenn auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden sind und in verkehrsberuhigten Bereichen gilt die Räum- und Streupflicht für einen Streifen am Fahrbahnrand mit einer Breite von 1,5 Metern. Gehwege und sonstige Flächen müssen werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und bestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- und Eisglätte auftritt, ist bei Bedarf wiederholt zu räumen und zu streuen. Die Pflicht endet um 21 Uhr. Gehwege, die zu keinem privaten Gebäude gehören, werden je nach Breite und Zugänglichkeit von den KST mit kleineren Räumfahrzeugen oder von Hand geräumt.
Streupläne, Lagerplätze für Splitt und Informationen zur Räum- und Streupflicht: www.tuebingen.de/winterdienst
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen