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Schreibmaschine mit hebräischer Tastatur Bild: Stadtmuseum Tübingen

Schenkungen ohne Verdacht auf Raub

Silberpokal „350-jähriges Jubiläumsfest Tübingen“ von 1912, 1936 als Geschenk von der Familie des Erstbesitzers erhalten. Bild: Christoph JäckleAnna Hegelmaier, Ölgemälde „Schloßhof in Tübingen“ vom Anfang des 20. Jahrhunderts, 1940 testamentarisch von der 1939 verstorbenen Künstlerin an die Sammlung vermacht. Bild: Christoph JäckleJ. Kull, Lithografie mit Porträt eines Unbekannten von 1854, 1935 als Geschenk erhalten aus Familienbesitz (durch Widmung auf Porträt identifiziert). Bild: Christoph Jäckle

Über die Hälfte der eingegangenen Objekte können als unbedenklich gelten. Darunter ist die überwiegende Anzahl der Schenkungen mit Angaben zum Schenker (mindestens 678 Objekte). Viele Schenker lassen sich als aus Tübingen stammende nichtjüdische Personen identifizieren. Es handelt sich auffallend oft um Hobbysammler, Witwen, Alleinstehende ohne Kinder oder Erben von Nachlässen. Unter ihnen sind viele stadtbekannte und der Stadt- und Kulturgeschichte zugewandte Hobbysammler.

Zu nennen sind hier Dr. Viktor Zipperlen (1860-1940), ein engagiertes Vorstandsmitglied des Kunst- und Altertumsvereins und „Sammler von Altertümern und Familienbildern“, und der Heimatforscher und Gründer der Tübinger Blätter, Professor Eugen Nägele (1856-1937). Mathilde Sinner, Tochter des Tübinger Fotografen Paul Sinner, war ab 1931 lange Jahre Kassiererin im Verein und vermittelte viele Objekte aus dem Besitz von Tübinger Bürgern. Darüber hinaus überließ sie dem Verein auch etliche Dinge aus eigenem Besitz und dem ihres Vaters.

Aus den Nachlässen von Dr. Ferdinand Ludwig von Köhler (1868-1940), Universitätsprofessor und württembergischer Staatsminister, sowie Max Raach (1877–1944), Architekt, kamen viele Dinge mit Familienbezug in die Sammlung. Und auch ehemalige Tübinger Studenten wie Dr. Kurt Zöppritz (geboren 1869), Obermedizinalrat, der von 1889 bis 1894 in Tübingen studierte, gaben viele Studentica in die Sammlung.

Zu all diesen Objekten sind die direkten Vorbesitzer und die Umstände der Abgabe bekannt. Dinge aus Familienbesitz und Familiengebrauch (wie Pässe oder Fotos) gelten als frei von dem Verdacht, zuvor geraubt worden zu sein.

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