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Mann überprüft Heizkessel Bild: SpeedKingz/Shutterstock.com

Gebäudeenergiegesetz (GEG): Pflicht und Kür zum effizienten Kessel

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eine der Grundlagen, mit der die Bundesregierung ihre Klimaschutzziele erreichen will. Sie enthält einige Pflichten für Bestandsgebäude. Dazu gehört auch die Pflicht zum Tausch von Gas- und Ölheizungen, die 30 Jahre und älter sind. Ausgenommen sind Brennwert- oder Niedertemperaturanlagen, auch wenn diese nicht immer energieeffizient sind. Außerdem sind Ein- oder Zweifamilienhäuser, die von den Eigentümer_innen seit 2002 bewohnt werden, nicht betroffen.

Doch auch wenn keiine gesetzliche Pflicht besteht, kann sich ein neuer Heizkessel lohnen. Eine vom Bundesumweltministerium geförderte Studie ergab, dass mit dem Tausch von Heizkesseln acht bis 50 Prozent Heizenergie eingespart werden können.

Ab 2026 ist der Einbau einer Ölheizung nur noch eingeschränkt erlaubt. Daher sollte man sich rechtzeitig darüber informieren, welche Heizungstechnik in Zukunft in Frage kommt.

Weitere Informationen

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Ansprechperson

Silvia Lamas Mateo
Telefon 07071 204-2403
Fax 07071 204-2794
E-Mail silvia.lamas.mateo@tuebingen.de
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