Fachabteilung Steuern
Die Steuerabteilung des Fachbereichs Finanzen ist für die Erhebung der Grund-, Gewerbe-, Vergnügungs- und Hundesteuer zuständig. Die An- und Abmeldung von Hunden nimmt das Bürgeramt in der Schmiedtorstraße entgegen. Außerdem können An- und Abmeldungen auch direkt in der Steuerabteilung vorgenommen werden. Zum Aufgabenbereich der Steuerabteilung gehört auch die Zweitwohnungsteuer. Über den Umgang mit den Daten informiert die Datenschutzerkärung.
So erreichen Sie uns
Universitätsstadt Tübingen
Fachabteilung Steuern
Wienergäßle 1
72070
Tübingen
Im Stadtplan anzeigen
Postfach 2540
72015
Tübingen
Telefax 07071 204-41555
E-Mail steuerabteilungtuebingen.de
Öffnungszeiten
Die städtischen Ämter und Einrichtungen bleiben von Heiligabend bis Neujahr geschlossen. Ab Montag, 2. Januar 2023, gelten wieder die üblichen Sprech- und Öffnungszeiten.
Mo, Mi, Do 8 bis 12 Uhr
Di 8 bis 17 Uhr
Fr 8 bis 13 Uhr
Zuständigkeiten und Ansprechpersonen
Betreute Verfahren
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
- Hundesteuer - Befreiung beantragen
- Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
- Hundesteuer – Abmeldung
- Hundesteuer – Anmeldung
- Vergnügungssteuer
- Zweitwohnungsteuer