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Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung

Wenn Sie als Ausländer in Deutschland arbeiten wollen, müssen Sie zunächst ein nationales Visum beantragen. Kein Visum benötigen Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kananda, der Republik Korea (Südkorea), Neuseelands und der Vereinigten Staaten von Amerika. Im Visumverfahren müssen Sie auch Angaben über Ihre Arbeitsstelle im Bundesgebiet machen. Die Zulassung zu einer Beschäftigung kommt nur für bestimmte Berufe oder für Angehörige bestimmter Staaten in Betracht.

Ablauf:

Sie müssen den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels schriftlich nach der Einreise und vor Ablauf der Geltungsdauer des Visums beim Ausländeramt stellen. Wenn Sie kein Visum benötigen, muss der Antrag vor Aufnahme der Beschäftigung gestellt werden.

Unterlagen:

  • Pass
  • Visum (falls erforderlich)
  • aktuelles biometrisches Foto
  • Arbeitsplatzangebot mit Gehaltsnachweis
  • Krankenversicherungsnachweis

Formulare und Merkblätter:

Kosten:

  • Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: 100 Euro
  • Aufenthaltserlaubnis über ein Jahr: 110 Euro
  • Verlängerung bis zu drei Monaten: 65 Euro
  • Verlängerung von mehr als drei Monaten: 80 Euro

Sonstiges:

Unionsbürger haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts freien Zugang zum Arbeitsmarkt und können im Rahmen des Niederlassungsrechts oder der Arbeitnehmerfreizügigkeit eine selbstständige Tätigkeit beziehungsweise Beschäftigung im Bundesgebiet ausüben. Entsprechendes gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums sowie Staatsangehörige der Schweiz.

Zuständig:

Vor der Einreise: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) für die Erteilung eines nationalen Visums

Ihre Ansprechpersonen:

Frau Saada
Telefon 07071 204-2553
E-Mail auslaenderamt@tuebingen.de
Frau Jaber
Telefon 07071 204-2383
E-Mail auslaenderamt@tuebingen.de
Frau Falls
Telefon 07071 204-2384
E-Mail auslaenderamt@tuebingen.de
Frau Kellner
Telefon 07071 204-2549
E-Mail auslaenderamt@tuebingen.de
Herr Demir
Telefon 07071 204-2477
E-Mail auslaenderamt@tuebingen.de