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Förderprogramm Kühlschranktausch

Seit dem 1. März 2021 gibt es für Kühl- und Gefriergeräte sowie für weitere Geräte ein neues EU-Energielabel.

Der Grund: In den letzten Jahren gab es schnelle Effizienzverbesserungen. In mehreren Produktgruppen befinden sich heute fast alle Geräte in den obersten Effizienzklassen. Effizienzunterschiede sind für Verbraucherinnen und Verbraucher daher kaum noch zu erkennen. In einigen Produktgruppen gibt es keine Produkte mehr in den niedrigen Effizienzklassen. Deshalb hat die EU beschlossen, das Energielabel zu überarbeiten und die Produkte wieder über die gesamte farbige Effizienzskala von A bis G zu verteilen. Das spornt auch die Industrie an, effizientere Geräte herzustellen und eine höhere Klassifizierung zu erlangen.

Kühlschränke sind Stromfresser: Rund ein Zehntel der Stromrechnung – etwa 80 Euro für einen alten 240-Liter-Kühlschrank ohne Gefrierfach – geht jährlich auf ihr Konto. Bei einem neuen vergleichbaren A+++-Gerät (alt) bzw. einem D-Gerät (neu) sind es nur noch 33 Euro. Die Stromeinsparung durch Neugeräte liegt im Schnitt über alle Geräteklassen bei 150 Kilowattstunden pro Jahr, was einer Einsparung von 45 Prozent gegenüber dem Altgerät entspricht. Da lohnt sich ein Tausch.

Die Universitätsstadt Tübingen und die Stadtwerke Tübingen (swt) fördern den Tausch eines ineffizienten Kühl- und Gefriergeräts und unterstützen die Neuanschaffung eines A+++-Geräts (alt) bzw. eines D-Geräts (neu) mit 100 Euro.

Voraussetzung:

  • Das Angebot gilt für swt-Ökostrom- sowie TüStrom-Kundinnen und -Kunden mit mehrjähriger Festpreisgarantie, die eine kostenlose swt-Vorteilskarte besitzen.
  • Sie müssen ihren Wohnsitz in Tübingen haben.
  • Sie müssen den Kühl- oder Gefrierschrank bei einer Händlerin oder einem Händler im Landkreis Tübingen erwerben.

Ablauf:

Förderanträge können bei den swt unter Vorlage einer Rechnungskopie der Händlerin oder des Händlers für das neu gekaufte Kühlgerät und unter Angabe der Vertragskontonummer erfolgen. Weitere Informationen: www.swtue.de

Sonstiges:

Zusätzliche Förderung für KreisBonusCard-Inhaber_innen und KreisBonusCard Extra-Inhaber_innen des Landkreises Tübingen
Wer eine KreisBonusCard oder eine KreisBonusCard Extra besitzt, kann von einer doppelten Förderung profitieren. Der Landkreis Tübingen hat die Idee der Stadt Tübingen, Menschen mit einer KreisBonusCard besonders stark zu fördern, übernommen und auf den gesamten Landkreis Tübingen ausgeweitet. Der Landkreis fördert diese Personengruppe mit zusätzlichen 50 Euro. Weitere Informationen: Landkreis Tübingen – Kühlschrankprämie

Zuständig: