Förderprogramm Lastenräder
Lastenräder gewinnen im urbanen Verkehr zunehmend als nachhaltige Mobilitätsform an Gewicht. Sie sind besonders in Städten bei jungen Familien mit Kindern oder innovativen Handwerksbetrieben geschätzt. Während es auf Bundes- bzw. Landesebene für Unternehmen, Kommunen und Körperschaften des öffentlichen Rechts schon Förderprogramme für Lastenräder gibt, werden für Privatpersonen keine staatlichen Förderprogramme angeboten. Diese Lücke hat das städtische Förderprogramm für Lastenräder durch die Universitätsstadt Tübingen geschlossen. Im Zeitraum vom April 2019 bis November 2021 konnten so für Privatpersonen fast 100 Lastenräder und 20 Fahrradanhänger gefördert werden.
Im März 2022 startete die dritte Auflage des Förderprogramms. Neu ist, dass eine soziale Komponente eingebaut wurde. Inhaber_innen einer KreisBonusCard sowie einer KreisBonusCard extra profitieren dadurch von einer höheren Förderung. Des Weiteren werden nun auch Kinder- und Transportanhänger gefördert. Antragsberechtigt sind jeweils nur Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Tübingen. Die Fördersumme sowie die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.
Hinweis: Derzeit können keine Anträge gestellt werden. Der Auszahlungsantrag ist nur für bereits bewilligte Anträge bestimmt.
Formulare und Merkblätter:
Sonstiges:
Kombination mit dem Förderprogramm E-Mobilität der Stadtwerke Tübingen (swt)
Wer Kund_in der swt ist, kann das städtische Förderprogramm für Lastenräder und Fahrradanhänger mit dem Förderprogramm der Stadtwerke Tübingen kombinieren. So kann zusätzlich zu den maximal 1.000 Euro für den Kauf des Lastenrades eine Prämie von 100 Euro ausgezahlt werden. Weitere Informationen: www.swtue.de
E-Lastenrad-Förderprogramme für Unternehmen und Vereine
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördern Unternehmen, Vereine, Kommunen und Stadtwerke beim Kauf von neuen E-Lastenrädern mit einem Betrag von maximal 2.500 Euro. Die Anträge und die Förderrichtlinien gibt es online.
Weitere Informationen
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Landesverkehrsministerium
- Landesbank Baden-Württemberg