Vergaberichtlinien
Für die Vergabe der Kinderbetreuungsplätze – insbesondere im Rahmen der jährlichen Hauptvergaberunde – haben sich alle Träger von Tübinger Kindertageseinrichtungen auf verbindliche Kriterien und eine einheitliche Vorgehensweise geeinigt. Diese sind:
- Alle Träger verpflichten sich auf Einhaltung der gemeinsamen Vergabefristen.
- Es werden nur Anmeldungen berücksichtigt, die über die ZAK getätigt worden sind. Deadline für die Hauptvergaberunde der Plätze zum neuen Kindergartenjahr ist der 28. Februar (Ausnahme 2023 wegen der Systemumstellung).
- Es werden nur Anmeldungen von Kindern berücksichtigt, für die für den fraglichen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht.
- Jeder Träger berücksichtigt zuerst Anmeldungen mit 1. Priorität.
- Wurden alle Familien mit Erstwunsch versorgt und eine Einrichtung hat noch Plätze frei, dann werden diese Plätze Familien angeboten, die diese Einrichtung mit Priorität 2 und anschließend Priorität 3 angefragt haben.
- Familien, die keinen Platz bekommen, erhalten vom Träger der angefragten Einrichtungen innerhalb der vereinbarten Frist ein Absageschreiben. Sie können sich an die ZAK wenden, wenn sie ein alternatives Platzangebot wünschen.
- Ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 gelten für alle Träger die nachfolgenden Vergabekriterien. Eine Berücksichtigung der Vergabekriterien durch die Vergabe von Punkten ist ausschließlich durch Nachweis mit den von der Zentralen Anmeldestelle vorgegebenen und unterschriebenen Formularen möglich.
Vergabekriterien
Beschäftigungssituation
Bei zwei Sorgeberechtigten wird jeweils die Beschäftigungszeit des geringer beschäftigten Partners berücksichtigt; bei einem Sorgeberechtigten entsprechend dessen Beschäftigungszeit.
Jegliche Beschäftigung | 1 Punkt |
Beschäftigung mehr als 35 Stunden pro Woche | 10 Punkte |
Beschäftigung mehr als 45 Stunden pro Woche | 20 Punkte |
Familiäre Situation
Alleineinziehende | Der/die Sorgeberechtigte lebt mit einem oder mehreren Kindern alleine zusammen und sorgt alleine für deren Pflege und Erziehung | 1 Punkt |
Krankheit der Sorgeberechtigten | Beide Sorgeberechtigten sind aus gesundheitlichen Gründen andauernd an der Betreuung des Kindes gehindert. (Ist nur einer der Sorgeberechtigten andauernd an der Betreuung gehindert, der andere aber berufstätig, zählt der Umfang der Berufstätigkeit.) Alleinerziehende sind dem gleichgestellt. | 10 Punkte |
Förderbedarf | Das Kind hat einen von fachlicher Stelle festgestellten besonderen Förderbedarf. | 0,5 Punkte |
Sprachförderbedarf | Das Kind benötigt Unterstützung beim Erlernen der deutschen Sprache. | 0,5 Punkte |
Belastete Familiensituation | Vom Jugendamt festgestellte und qualifiziert begründete besonders belastete familiäre Situation und damit verbundene Empfehlung zur Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung. |
1 Punkt |
Geschwisterkind | zählt bei der Erstwunscheinrichtung (kein Nachweis erforderlich). | 0,5 Punkte |
Vorschulkind | Das Kind ist älter als 4, 5 Jahre (kein Nachweis erforderlich). | 1 Punkt |
Wechselwunsch eines Vorschulkindes | Das Kind soll im letzten Jahr vor der Einschulung in eine Kindertageseinrichtung innerhalb des künftigen Schulbezirks wechseln. | 1 Punkt |
Gleiche Punktzahl: Der Platz wird an das jeweils ältere Kind vergeben. Geschwisterkinder werden bei Punktgleichheit bevorzugt, wenn alle Kinder, die mehr als ein Jahr älter sind, einen Platz erhalten haben.
Aufnahmen zur Förderung des Kindeswohls nach Bestätigung durch die Abteilung Jugend des Landratsamtes finden außerhalb aller Fristen und Kategorien zum nächstmöglichen Zeitpunkt statt.