Wer entscheidet über eine Befragung und welche Inhalte kann sie haben?
Nur der Gemeinderat kann eine Einwohnerbefragung beschließen. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Gemeinderats erforderlich. Auch über den genauen Wortlaut einer Befragung und den Wortlaut der Informationen beschließt der Gemeinderat oder ein Ausschuss des Gemeinderats mit Zweidrittelmehrheit. Dadurch wird sichergestellt, dass die Argumente korrekt und ausgewogen dargestellt werden.
Eine Befragung ist vor allem dann sinnvoll, wenn im Gemeinderat eine Entscheidung über ein Thema von grundsätzlicher, stadtweiter Bedeutung ansteht. Die künftige Gewerbeflächenentwicklung Tübingens wäre zum Beispiel ein gutes Thema für eine Befragung gewesen.