Corona-Schutzmaßnahmen
Meldung vom 02.01.2023
Im Fernverkehr (Fahrgäste ab 14 Jahre) und in medizinischen Einrichtungen muss man bundesweit eine FFP2-Maske tragen. Im öffentlichen Personennahverkehr und für Beschäftigte in Arztpraxen in Baden-Württemberg genügt eine medizinische Maske. In Krankenhäusern, Reha- und Pflegeeinrichtungen sind regelmäßige Schnelltests für Beschäftigte und Besucher_innen verpflichtend.
Generell empfohlen werden:
- Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen
- ausreichende Hygiene
- Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske in öffentlich zugänglichen Innenräumen
- regelmäßiges Lüften in Innenräumen
(Stand: November 2022)
Kontakt bei der Stadtverwaltung
Fachabteilung Ordnung und Gewerbe
E-Mail corona.ordnungtuebingen.de