Bauvorbescheid – Bauvoranfrage beantragen
Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten? Hierzu haben Sie die Möglichkeit, beim Fachbereich Baurecht einen Bauvorbescheid (eine Bauvoranfrage) zu beantragen.
Diese Möglichkeit haben Sie
- vor Erwerb eines Grundstücks,
- bei genehmigungspflichtigen oder
- bei verfahrensfreien Bauvorhaben
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist rechtsverbindlich.
Ist für ein verfahrensfreies Bauvorhaben eine Ausnahme, Abweichung oder Befreiung
von öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlich, ist ein gesonderter Antrag erforderlich. Hierfür ist ebenfalls das Bauvorbescheidsverfahren zu wählen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter „Abweichung, Ausnahme und Befreiung“
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten
Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen. Sie können auch eine
Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen. Ansonsten
verliert er seine Bindungswirkung.
Unterlagen:
Informationen über die einzureichenden Unterlagen erhalten Sie in folgendem Merkblatt: "Merkblatt Bauvorbescheid - Bauvoranfrage beantragen mit Checkliste Antragsunterlagen".
NEU: Einreichen des Digitalen Antrags
Gem. § 53 Abs. 2 LBO sind der Antrag und die Bauvorlagen in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Für Sie bedeutet dies, dass Sie Ihre Bauanträge nun auch digital bei uns einreichen müssen.
Bitte senden Sie uns Ihren digitalen Antrag auf Bauvorbescheid inkl. aller Bauvorlagen unter Nennung des Baugrundstücks (Adresse und/oder Flurstücksnummer mit Gemarkung) an baurecht.antrag@tuebingen.de.
Die nachfolgende „Handreichung zur Vorlage der digitalen Bauvorlagen“ ist hierbei zwingend zu beachten.
Wir benötigen derzeit von Ihnen zusätzlich zu den digitalen Bauantragsunterlagen noch 3 Ausfertigungen Ihrer Bauvorlagen in Papierform. Bitte senden Sie diese Planhefte unter Angabe des Baugrundstücks (Adresse und/oder Flurstücksnummer mit Gemarkung) parallel wie gewohnt an Universitätsstadt Tübingen, Fachbereich Baurecht, Brunnenstraße 3, 72074 Tübingen. Gerne nehmen wir die 3 Fertigungen in Papierform auch zu unseren Öffnungszeiten in unserem Service-Center persönlich entgegen.
Bitte beachten Sie, dass die Antragsbearbeitung erst erfolgen kann, wenn die Bauvorlagen entsprechend des o.g. auch vollständig in elektronischer Form vorliegen.
Formulare und Merkblätter:
- Antrag auf Baugenehmigung/Bauvorbescheid
- Merkblatt Bauvorbescheid - Bauvoranfrage beantragen mit Checkliste Antragsunterlagen
- Handreichung digitale Bauvorlagen
Kosten:
- wenn mit der Prüfung von Bauzeichnungen verbunden:
1 von Tausend der Baukosten, mindestens 150 Euro - in den übrigen Fällen:
150 bis 5.000 Euro - Für die Erhebung von Angrenzer- bzw. Nachbardaten fallen Gebühren i.H.v. 20 Euro je Angrenzer bzw. Nachbar an.
Rechtsgrundlage:
- § 57 Landesbauordnung (LBO) (Bauvorbescheid)
- § 50 Abs. 5 Landesbauordnung (LBO) (Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben)
- § 15 Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) (Bauvorlagen für den Bauvorbescheid)