Städtische Zuschüsse im Bereich Umwelt- und Naturschutz
Der Tübinger Gemeinderat vergibt jährlich Fördermittel an Projekte im Umwelt- und Naturschutz. Gefördert werden auch Aktivitäten, die nicht von Vereinen ausgehen. Neben finanzieller Förderung leistet die Stadtverwaltung auch organisatorische Unterstützung.
Welche Maßnahmen wie gefördert werden können, regeln die Förderrichtlinien. In begründeten Fällen kann auch ein mehrjähriger Vertrag abgeschlossen werden.
Formulare und Merkblätter:
- Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes
- Verwendungsnachweis Arbeitsstunden
- Antrag auf Projektförderung im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes
- Antrag auf Regelförderung im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes
Frist:
Förderanträge müssen mit allen Unterlagen bis spätestens 30. Juni bei der Universitätsstadt Tübingen, Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz, eingereicht werden.