Schöffinnen und Schöffen für Strafsachen an den Amts- und Landgerichten gesucht
Meldung vom 16.02.2023
2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Strafrechtspflege gewählt. Das sind ehrenamtliche Richter, die an den Amtsgerichten und Landgerichten als Vertretung des Volkes an der Strafrechtsprechung teilnehmen. Sie tragen dieselbe Verantwortung für das Urteil wie Berufsrichter, bringen die öffentliche Auffassung von Schuld und Strafe in das Strafverfahren ein und tragen so zu einer unabhängigen und bürgernahen Justiz bei. Die Amtsperiode beginnt am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2028.
Das verantwortungsvolle Ehrenamt als Schöffin oder Schöffe verlangt in hohem Maße Verantwortungsbewusstsein, Objektivität, Unvoreingenommenheit, Unparteilichkeit, Gerechtigkeitssinn, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit. In Tübingen werden ungefähr 170 geeignete Personen für Erwachsenenstrafsachen und ungefähr 40 geeignete Personen für Jugendstrafsachen gesucht. Die Vorauswahl trifft der Gemeinderat. Bewerbungen sind bis Sonntag, 30. April 2023, möglich.
Die endgültige Auswahl trifft der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes Tübingen.
Zum Herunterladen
- Faltblatt: Schöffenwahl 2023
- Übersicht Ansprechpersonen
- Information: Wie werde ich Schöffin oder Schöffe?
- Information: Voraussetzungen für das Schöffenamt
- Bewerbung für die Wahl zur Schöffin oder zum Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028
- Bewerbung für die Wahl zur Jugendschöffin oder zum Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028