Was ist, wenn die Wohnung erst noch renoviert werden muss oder nicht möbliert ist?
Bei größeren Mietobjekten wie Mehrfamilienhäusern oder mehreren Wohnungen kann geprüft werden, ob eine Instandsetzung sinnvoll finanziert werden kann. Um die Instandsetzung kümmert sich dann die GWG.
Dort, wo noch Möbel beschafft werden müssen, kümmert sich der Landkreis um die Beantragung der Wohnungserstausstattung beim Jobcenter. Somit können sich Geflüchtete gleich die Möbel anschaffen, die sie auch dauerhaft benutzen möchten.