Bundestagswahl: Wahlbenachrichtigungen werden bis 31. August zugestellt
Pressemitteilung vom 29.08.2013
Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl werden bis Samstag, 31. August an alle rund 61.000 Wahlberechtigten in Tübingen verteilt. Wer bis dann keine Benachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, kann ab Montag, 2. September bei der Stadtverwaltung unter Telefon 07071 204-1206 nachfragen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Der Wahlbenachrichtigung kann entnommen werden, in welches Wahllokal man zum Wählen gehen muss. Da sich einige Wahllokale geändert haben und einzelne Straßenzüge anderen Wahlbezirken zugeordnet wurden, sollte man unbedingt auf diese Angabe achten.
Mit der Wahlbenachrichtigung können auch Briefwahlunterlagen beantragt werden. Das geht zum einen persönlich bei den Bürgerämtern und den Verwaltungsstellen der Stadtteile oder beim Wahlamt im Blauen Turm, Friedrichstraße 21. Die Briefwahlunterlagen können zudem auch schriftlich oder online unter www.tuebingen.de/wahlen angefordert werden. Die linke obere Ecke des Stimmzettels ist abgeschnitten. Dies ist kein Fehler, sondern soll blinden Wählerinnen und Wählern ermöglichen, den Stimmzettel in eine Schablone einzulegen und somit ohne fremde Hilfe den Stimmzettel zu kennzeichnen.
Pressestelle der Universitätsstadt Tübingen