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Abweichung, Ausnahme und Befreiung (AAB-Antrag)

Ist für ein Bauvorhaben eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von
öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlich und wird dies nicht bereits im
Verfahren (z.B. wie im Baugenehmigungsverfahren) von der Baurechtsbehörde
geprüft, ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

Im Rahmen des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens ist beim Fachbereich Baurecht parallel zum Verfahren ein separater Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung (AAB-Antrag) zu stellen. Dieser wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren im Rahmen der Entscheidung beschieden.

Planen Sie ein verfahrensfreies Vorhaben, welches jedoch Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften bedarf, ist beim
Fachbereich Baurecht ein Antrag auf Bauvorbescheid zu stellen. In diesem Antrag auf Bauvorbescheid sind Einzelfragen zu formulieren. Diese Einzelfragen müssen die erforderlichen Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen konkret benennen und mit Ja/Nein zu beantworten sein.

Unterlagen:

NEU: Einreichen des Digitalen Antrags

Gem. § 53 Abs. 2 LBO sind der Antrag und die Bauvorlagen in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Für Sie bedeutet dies, dass Sie Ihre Bauanträge nun auch digital bei uns einreichen müssen.

Bitte senden Sie uns Ihren digitalen Antrag inkl. aller Bauvorlagen unter Nennung des Baugrundstücks (Adresse und/oder Flurstücksnummer mit Gemarkung) an baurecht.antrag@tuebingen.de.
Die nachfolgende „Handreichung zur Vorlage der digitalen Bauvorlagen“ ist hierbei zwingend zu beachten. 

Wir benötigen derzeit von Ihnen zusätzlich zu den digitalen Bauantragsunterlagen noch 3 Ausfertigungen Ihrer Bauvorlagen in Papierform. Bitte senden Sie diese Planhefte unter Angabe des Baugrundstücks (Adresse und/oder Flurstücksnummer mit Gemarkung) parallel wie gewohnt an Universitätsstadt Tübingen, Fachbereich Baurecht, Brunnenstraße 3, 72074 Tübingen. Gerne nehmen wir die 3 Fertigungen in Papierform auch zu unseren Öffnungszeiten in unserem Service-Center persönlich entgegen. 

Bitte beachten Sie, dass die Antragsbearbeitung erst erfolgen kann, wenn die Bauvorlagen entsprechend des o.g. auch vollständig in elektronischer Form vorliegen. 

Formulare und Merkblätter:

Kosten:

  • Je Befreiung 100 bis 50.000 Euro (Berechnung gemäß Gebührensatzung der
    Universitätsstadt Tübingen)
  • Je Ausnahme oder Abweichung 100 bis 5.000 Euro (Berechnung gemäß Gebührensatzung der Universitätsstadt Tübingen)
  • Grundgebühr für selbstständigen Antrag 100 Euro, bei Einreichung einer Bauvoranfrage i.d.R. 150 Euro Mindestgebühr
  • Für die Erhebung von Angrenzer- bzw. Nachbardaten fallen Gebühren i.H.v. 20 Euro je Angrenzer bzw. Nachbar an.

Rechtsgrundlage:

Landesbauordnung

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Svenja Saile
Telefon 07071 204-2283
E-Mail svenja.saile@tuebingen.de
Zuständigkeit: Neue Anträge
Fabian Haug
Telefon 07071 204-2570
E-Mail fabian.haug@tuebingen.de
Zuständigkeit: Neue Anträge
Angelika Amann
Telefon 07071 204-2396
E-Mail angelika.amann@tuebingen.de
Zuständigkeit: Laufendes Verfahren, Bezirk Nord
Sigrun Riegger
Telefon 07071 204-2399
E-Mail sigrun.riegger@tuebingen.de
Zuständigkeit: Laufendes Verfahren, Bezirk Nord
Julia Bölzle
Telefon 07071 204-2564
E-Mail julia.boelzle@tuebingen.de
Zuständigkeit: Laufendes Verfahren, Bezirk Nord
Cornelia Horrer
Telefon 07071 204-2458
E-Mail cornelia.horrer@tuebingen.de
Zuständigkeit: Laufendes Verfahren, Bezirk Süd
Annett Kamenik
Telefon 07071 204-2723
E-Mail annett.kamenik@tuebingen.de
Zuständigkeit: Laufendes Verfahren, Bezirk Süd